Die Regelung zur Vermietung von Wohnungen zu touristischen Zwecken wurde im Amtsblatt veröffentlicht.

Die vom Ministerium für Kultur und Tourismus ausgearbeitete Verordnung zur Regulierung der touristischen Vermietung von Wohnraum wurde im Amtsblatt veröffentlicht.

Die Verordnung, die die Verfahren und Grundsätze für die Vermietung von Unterkünften zu touristischen Zwecken für jeweils 100 Tage oder weniger als 100 Tage festlegt, tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.

Die Verordnung umfasst Entscheidungen über die Vermietung von Wohnungen an einheimische oder ausländische Privatpersonen zu touristischen Zwecken für jeweils 100 Tage oder weniger als 100 Tage, die bei Anträgen auf Genehmigungsdokumente anzuwendenden Verfahren, die Qualifikationen der Wohnungen und die Entscheidungen, die die Genehmigung erteilen Dokumentinhaber müssen die gegenseitigen Rechte und Pflichten des Benutzers und des Genehmigungsdokumentinhabers einhalten.

Dementsprechend werden alle Anträge für das Genehmigungsdokument per E-Government gestellt.

Bei der Beantragung eines Genehmigungsdokuments ist es zwingend erforderlich, eine Fotokopie des Personalausweises der Republik Türkei oder des Personalausweises einzureichen, wenn der Vermieter eine natürliche Person ist, und eine Fotokopie des Reisepasses und der ausländischen Identifikationsnummer oder Steueridentifikationsnummer, wenn es sich bei der Person um eine Person handelt ist ausländischer Herkunft.

Juristische Personen, die im Handelsregister eingetragen sind, geben ihre Steueridentifikationsnummer und Handelsregisternummer oder MERSİS-Nummer an, juristische Personen, die nicht im Handelsregister eingetragen sind, geben ihre Steueridentifikationsnummer an.

Das Genehmigungsdokument enthält den Namen oder Firmennamen des Dokumenteninhabers, die Adresse des Wohnsitzes, das Datum des Genehmigungsdokuments, die Dokumentennummer, beginnend mit dem Kennzeichencode der Provinz, in der sich der Wohnsitz befindet, und die Höchstzahl der Personen, die in der Residenz bleiben können.

Am Eingang des für touristische Zwecke gemieteten Hauses wird eine vom Ministerium vorbereitete, mit einem Kaltstempel versehene Plakette mit der Aufschrift „Wohnung für touristische Zwecke“ und der Information, dass das Haus der Kontrolle des Ministeriums unterliegt, aufgehängt.

Es wird ein Bußgeld verhängt

Die für die Genehmigung beantragten Wohnsitze müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Zu diesen Ausstattungsmerkmalen gehören mindestens ein Bett, WC-Badezimmer, Küche mit Wohnraum, ein Kissen, Kissenbezug, Laken pro Person, Decke oder Bettdecke je nach klimatischen Bedingungen, Gesichts- und Badetuch pro Person im Badezimmer, kaltes und heißes Wasser, Rauchmelder, Tür. Dabei geht es um Themen wie eine Lageskizze der Fluchttreppe, Möblierung, Dekoration, Ausstattung und Geräte im Haus normgerecht eingesetzt, sauber, gepflegt und in funktionstüchtigem Zustand.

Darüber hinaus wird jedes Schlafzimmer für zwei Personen berechnet und es wird eine maximale Kapazität von zwei Personen hinzugefügt, ohne die Anzahl der Schlafzimmer.

Auch wenn die Anzahl der Zimmer, die diese Bedingungen erfüllen, höher ist, beträgt die maximale Anzahl der Personen, die in derselben Residenz übernachten können, 12 Personen, ausgenommen Kinder unter drei Jahren.

Wird das Haus entgegen diesen Bedingungen vermietet, wird gegen den Inhaber des Genehmigungsdokuments ein Bußgeld verhängt.

Der Genehmigungsinhaber ist grundsätzlich verpflichtet, das Haus bei jedem Nutzerwechsel regelmäßig zu reinigen und zu pflegen, sich regelmäßig mit Schädlingen zu befassen und die entsprechenden Aufzeichnungen aufzubewahren.

Die von der Standort- oder Bauverwaltung getroffenen Regelungen werden den Nutzern schriftlich oder online mitgeteilt.

T24

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