Gemäß der im Amtsblatt veröffentlichten Entscheidung des Präsidenten wurde die Obergrenze der Hilfe, die befreundeten oder verbündeten Staaten ohne Unterzeichnung eines Abkommens im Jahr 2024 gewährt werden soll, auf 200 Millionen Lira festgelegt.
Die Entscheidung des Präsidenten über die Festlegung des Bargeldlimits und der Art der Waren oder Dienstleistungen, die im Jahr 2024 im Rahmen des Gesetzes Nr. 3212 ohne Unterzeichnung einer Vereinbarung bereitgestellt werden können, wurde im Amtsblatt veröffentlicht. Dementsprechend beträgt die bei der Gewährung, dem Austausch oder der Unterstützung von Gütern oder Dienstleistungen an befreundete oder verbündete Staaten und öffentliche oder private Institutionen und Organisationen in diesen Staaten anzuwendende Finanzgrenze 200, sofern die entsprechenden Entscheidungen im genannten Gesetz vertraulich bleiben. Es wurde eine Million Lira ermittelt.
Der Beschluss tritt am 1. Januar 2024 in Kraft und der Verteidigungsminister wird die Entscheidungen treffen.
Im Anhang des Beschlusses wurden die Arten von Waren und Dienstleistungen, die protokollarisch ohne Unterzeichnung einer Vereinbarung bereitgestellt werden konnten, wie folgt festgelegt:
„Waffen und Munition und die dazugehörigen Module,
Lebensmittel- und Getränkematerialien,
Militärkleidung und -stoffe, Fäden usw. gewebte Materialien,
persönliche Ausrüstung (Rucksack, Munitionsweste, Verbundhelm, Trinkflasche, Schneeschuh, Skiteam etc.),
Land-, See- und Luftfahrzeuge sowie deren Subsysteme und Ersatzmodule,
Arzneimittel, pharmazeutische Rohstoffe und medizinische Verbrauchsmaterialien (ausgenommen solche, die mit grünem Rezept verkauft werden),
Gesundheitsgeräte, Ausrüstung und deren Ersatzmodule,
Bandausrüstung,
lebende Tiere (Pferd, Hund etc.) und deren Futter- und Pflegegeräte,
Büro- und Schreibwarenmaterialien, Bodenbeläge und Einrichtungsgegenstände,
Sportgeräte und Fitnessgeräte (Laufband, Heimtrainer usw.),
Reinigungs- und Desinfektionsmittel, Verbrauchsmaterialien,
Computer, Drucker, Scanner und Verbrauchsmaterialien, Fernseher, Barcode-Geräte, Telefone (nicht verschlüsselt), Dokumentenverarbeitungsgeräte und Fotokopierer sowie die dazugehörigen Ersatzteile,
Bildungs- und Ausbildungshilfen,
Webmaschinen und Ersatzmodule, die in der Nähstube verwendet werden können,
inoffizielle militärische Veröffentlichungen,
Bücher, Zeitschriften und Broschüren, Küchenmaschinen und -geräte sowie deren Ersatzteile,
Chromstahl, Glas, Porzellan usw. wie Teller, Gläser, Kannen. Tischmaterialien,
kompletter Generator und Ersatzteile,
alle Arten von Kleidungsstücken, Accessoires, Ausrüstung, Schwertern und Degen, auf Papier und in digitalen Medien gedruckte Karten (ausgenommen solche mit Geheimhaltungsstufe),
technische Ausrüstung und Hilfsmittel für Such- und Rettungszwecke, Treibstoff und Treibstoff, Boden-, Treibstoff- und Hafendienste, Gase (Sauerstoff, Acetylen usw.),
Boote (Kunststoff, Schlauchboot, Flexiglas, Holz, Metall usw.),
Farben und chemische Materialien (ausgenommen explosive Elemente),
Navigationsgeräte (See/Luft),
Geräte und deren Ersatzmodule,
Alle Arten von Land-, See- und Luftfahrzeugen sowie Verstärkungsausrüstung, die für Ausstellungszwecke und zur Verwendung als Trainingshilfen benötigt werden, wurden zu nichtmilitärischen Zwecken gemacht und werden nicht aktiv genutzt, ebenso wie Ersatzmodule, die als solche verwendet werden müssen Trainingshilfen in ihrer Ausstellung,
Beratung, Wartungs- und Reparaturdienstleistungen, Entdeckung und Reinigung verminter Gebiete/Felder, Entdeckung von Sprengstoffen/verdächtigen Gegenständen und Bereitstellung von Expertengruppen- und Materialunterstützung mit dem Ziel, diese unschädlich zu machen,
unbemannte Luftfahrzeuge, Drohnen und Antidrohnen,
Schiffe und Plattformen, die stillgelegt werden,
Transportdienst in Katastrophen- und Notfallsituationen, Such- und Rettungsaktionen sowie Aktivitäten zur Kriminalrettung und Transportdienst für diese Aktivitäten, Transportdienst für gespendete Ausrüstung, Transportdienst für Übungen und Wettbewerbe, Treffen, Besuche und Transport ausländischer Mitarbeiter, die geschult werden,
„Ausrüstung für Kommunikations- und Informationssysteme“.
T24