Die Tariferhöhung und die Inflationsprognose zum Jahresende stehen fest. Durch das Mittelfristprogramm wurden die Berechnungen geändert. Die Annahme einer Inflation von 65 Prozent für das Jahr 2023 hat neben der Erhöhung der Renten und Beamtengehälter auch zu einer Änderung der Berechnung der Abfindungsobergrenze geführt. Nach neuen Berechnungen wird die Abfindungsobergrenze voraussichtlich bei etwa 35.000 TL liegen.
Laut dem von Präsident Erdoğan angekündigten mittelfristigen Programm wird die Inflation zum Jahresende voraussichtlich bei 65 Prozent liegen. Diese Inflationszahlen veränderten auch die Berechnungen hinsichtlich der Gehaltserhöhungen sowohl der SGK- als auch der Bağ-Kur-Rentner, Beamten und öffentlichen Rentner im neuen Jahr. Laut den Nachrichten von Faruk Erdem von der Sabah-Zeitung lag die 6-Monats-Inflationsrate, die der Maßstab für SGK- und Bağ-Kur-Rentner ist, zwar bei über 37 Prozent, verzeichnete aber auch einen Anstieg von 49,50 Prozent für Beamte und Beamtenrentner . Die Erhöhung des Beamtengehaltskoeffizienten wird auch auf die Sozialleistungen angewendet.
Die Abfindungsobergrenze steigt
Dieser Satz erhöht auch die Abfindungsobergrenze. Während die Erhöhung der Tarifverträge für Beamte im Januar durch die Entscheidung des Schiedsrats für öffentliche Bedienstete auf 15 Prozent festgelegt wurde, ergab sich der Inflationsunterschied mit der CPI-Anforderung von 65 Prozent für 2023 im mittelfristigen Programm.
Diese Annahme ergab, dass die Inflationsdifferenz der Beamten 29,96 Prozent betragen würde und die Januar-Steigerungsrate von 15 Prozent 49,46 Prozent erreichen würde.
Wie wird es berechnet? Die Erhöhung der Beamtengehälter spiegelt sich auch in der Abfindungsobergrenze wider. Die Abfindungsobergrenze wurde im vergangenen Juli um 17,55 Prozent auf 23.489 Lira und 83 Kuruş erhöht. In diesem Zusammenhang erhalten Arbeitnehmer, die ihren Arbeitsplatz in der zweiten Hälfte dieses Jahres verlassen, eine maximale Entschädigung von 23.489 Lira für jedes Beschäftigungsjahr. Wessen Bruttobezug unter diesem Betrag liegt, erhält sein eigenes Gehalt, wer darüber liegt, erhält eine mit diesem Höchstpreis berechnete Entschädigung. |
Wie hoch wird die Abfindungsobergrenze sein?
Die Vergütungsobergrenze wird mit dem neuen Beamtengehaltskoeffizienten im Januar angehoben. Von dieser Erhöhung sind Arbeitnehmer betroffen, deren Bruttolohn über 23.489 Lira liegt. Wenn die Erhöhung des Beamtengehaltskoeffizienten 49,46 Prozent beträgt, wird die neue Obergrenze 35.108 Lira erreichen. Wenn beispielsweise ein Arbeitnehmer mit einem Bruttolohn von 35.000 Lira und 10 Dienstjahren am Ende dieses Jahres seinen Arbeitsplatz verlässt, kann er eine Abfindung in Höhe von 234.898 Lira erhalten.
Wenn derselbe Mitarbeiter zum 1. Januar ausscheidet, kann er nach diesen Formeln eine Entschädigung von 350.000 Lira auf der Grundlage seines eigenen Gehalts erhalten. Die Grundabfindung richtet sich nach dem Mindestpreis. Die Mindestpreiserhöhung im Januar bestimmt auch die Mindestabfindung. Für die Berechnung wird hier der Bruttogrundpreis herangezogen.
T24