Änderung im Rettungsdienst

Die Verordnung zur Änderung der Verordnung über Krankenwagen, Rettungsfahrzeuge und Rettungsdienste trat nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.

Mit der Verordnung wurden Regelungen hinsichtlich der Pflichten von Krankenwagen privater Rettungsdienste (mit Ausnahme von Luft- und Seerettungswagen) zur Erfüllung ihrer Aufgaben und zum Einsatz in den Provinzen getroffen, in denen sie die Konformitätsbescheinigung erhalten haben.

Mit der Änderung sind Krankenwagen, die sich an nationalen oder internationalen Organisationen beteiligen, von dieser Verpflichtung, begrenzt auf die Dauer der Organisation, ausgenommen.

Der Gesundheitsminister wird die regulatorischen Entscheidungen treffen. (AA)

T24

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