Klassenwiederholungen gibt es wieder an Gymnasien.
Mit der Verordnung, die nach der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft trat, wurde die Praxis, einen Kurs mit einem Notendurchschnitt von 50 zu bestehen, beendet.
Entsprechend; Studierende, die mehr als 6 Kurse, einschließlich der Unternote, nicht bestehen, wiederholen die Note.
Der Übergang zur offenen Oberschule ist schwierig geworden
Auch der Transfer zu offenen Gymnasien wurde eingeschränkt.
Ab sofort ist im Rahmen der Regelung ein Wechsel zum offenen Gymnasium bis auf Ausnahmefälle nicht mehr möglich. Ausgenommen von dieser Regelung sind Nationalsportler, Gefangene, Angehörige von Märtyrern und Veteranen.
Neue Regeln für Fehlzeiten
Auch die Abwesenheitsregeln wurden in der neuen Verordnung geändert. Studierende, deren Fehlzeiten unentschuldigt 10 Tage und insgesamt 30 Tage überschreiten, gelten unabhängig von ihrem Notendurchschnitt als nicht bestanden.
Die Eltern werden benachrichtigt, wenn der Schüler zwei Tage hintereinander unentschuldigt abwesend ist.
T24