Der Justizminister reagierte auf den Vorschlag des Vorsitzenden des Obersten Gerichtshofs, Mehmet Akarca, den Namen der „Obersten Staatsanwaltschaft des Obersten Berufungsgerichts“ in „Landesoberstaatsanwaltschaft“ umzubenennen. Yılmaz Tunç„Dieser Vorschlag befindet sich im Stadium einer Idee, aber es ist noch kein ausgereifter Vorschlag“, sagte er.
Im Rahmen der NTV-Übertragung gab Minister Tunç folgende Erklärungen ab:
Der Vorsitzende des Obersten Gerichtshofs, Mehmet Akarca, schlug vor, die „Oberste Staatsanwaltschaft des Obersten Berufungsgerichts“ in „Landesoberstaatsanwaltschaft“ umzustrukturieren. Es wird sich mit grenzüberschreitender, organisierter und terroristischer Kriminalität befassen. Wie bewerten Sie diesen Vorschlag?
Dieser Vorschlag befindet sich im Ideenstadium, ist jedoch noch kein ausgereifter Vorschlag. Die Generalstaatsanwaltschaft der Türkei war ein Thema, das bereits in unseren bilateralen Gesprächen mit unserem Präsidenten des Obersten Berufungsgerichts erwähnt wurde. Insbesondere werden im Ausland Fehler gegenüber der Türkei begangen. Die Bestimmungen darüber, wie Ermittlungen in Bezug auf Befugnisse und Zeit durchgeführt werden, sind im türkischen Strafgesetzbuch festgelegt. Hier spricht unser Präsident des Obersten Gerichtshofs über einige Anforderungen. Jetzt ist es noch im Ideenstadium.
Die Mediationspraxis in Mietsachen beginnt morgen. Wie wird das System funktionieren? Wird das Problem der verlängerten Prozessfristen gelöst? Gilt es sowohl für die Mietfestsetzung als auch für Räumungsfälle? Wird eine neue Arbeitsbelastung der Mediatoren das System beseitigen?
Ab dem 1. September beginnt die Ära der Zwangsmediation. Auch Eigentumswohnungsfälle fallen in den Anwendungsbereich der Zwangsmediation. Wenn innerhalb eines Monats ein Kompromiss erzielt wird, wird kein Gerichtsverfahren eingeleitet. Natürlich müssen die Parteien nicht zustimmen. Der gerichtliche Weg ist nicht offen und geschlossen. Wenn eine Einigung erzielt werden kann, wird das Problem einvernehmlich gelöst. Sie können auch die Höhe der Miete besprechen, und die 25-Prozent-Grenze kann auf Antrag beider Parteien überschritten werden. Die 25-Prozent-Grenze besteht hier darin, dass der Vermieter seinem Mieter keine Mieterhöhung um mehr als 25 Prozent diktieren darf. Wenn sich Mieter und Vermieter einig sind, ist das etwas anderes. Es gibt ein Problem bezüglich der Verpflichtung zur Evakuierung, die möglicherweise eine zeitliche Begrenzung vorsieht.
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