Die Vereinigten Arabischen Emirate erhielten eine Steuerbefreiung

Die Entscheidung von Präsident Erdoğan, Agrar- und Industrieprodukte aus den Vereinigten Arabischen Emiraten von der Steuer zu befreien, wurde im Amtsblatt veröffentlicht und trat in Kraft.

Im Erlass über Agrarerzeugnisse wurde der „beigefügte Beschluss über die Anwendung von Zollkontingenten auf die Einfuhr bestimmter Agrarerzeugnisse mit Ursprung in den Vereinigten Arabischen Emiraten“ in Kraft gesetzt; „Das 1. Element des Gesetzes Nr. 1567, das 2. Element des Gesetzes Nr. 474, das 2. Element des Gesetzes Nr. 3283, das 16., 22. und 55. Element des Gesetzes Nr. 4458 sowie die Entscheidungen des Gesetzes Nr. 2976 und Gesetz Nr. 7449 wurden ausreichend entschieden.“ .

In dem Erlass zu Industriearbeiten heißt es: „Der beigefügte ‚Beschluss über die Anwendung von Zollkontingenten bei der Einfuhr bestimmter Industriearbeiten mit Ursprung in den Vereinigten Arabischen Emiraten‘ wird in Kraft gesetzt.“ „Es wurde in Übereinstimmung mit der 1. Ausgabe des Gesetzes Nr. 1567, der 2. Ausgabe des Gesetzes Nr. 474, der 2. Ausgabe des Gesetzes Nr. 3283, der 16., 22. und 55. Ausgabe des Gesetzes Nr. 4458 und dem entschieden Entscheidungen des Gesetzes Nr. 2976 und des Gesetzes Nr. 7449.

Auf Einfuhren im Rahmen des Zollkontingents wird kein Zoll erhoben. Im Übrigen wird bei der Einfuhr der für die genannten Artikel festgelegte Zollsatz erhoben. Laut der Liste im Amtsblatt werden auf viele Produkte aus den VAE, von Huhn bis Eier, Gemüse bis Hülsenfrüchte, Öle bis Milch, bis zu einem gewissen Grad keine Steuern erhoben.

T24

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