TÜGİAD: Ausländer, die ein Unternehmen eröffnen, sollten Türken beschäftigen

Stellvertretender Generalvorsitzender der Türkiye Young Businessmen Association (TÜGİAD) Sebnem Akman Balta, gehört Ausländern, die Geschäfte eröffnen, „So wie wir ausländische Arbeitskräfte einstellen können, nachdem wir mindestens zehn türkischen Arbeitnehmern Beschäftigungsmöglichkeiten zur Erlangung einer Arbeitserlaubnis verschafft haben, sollten diese Personen auch verpflichtet werden, türkische Arbeitnehmer zu beschäftigen.“sagte.

„Sie müssen in gleicher Form in die Steuerklasse einbezogen werden“

Der stellvertretende Vorsitzende von TÜGİAD, Şebnem Akman Balta, sagte, dass es kein Problem sei, wenn Ausländer mit einer Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis in der Türkei zur Wirtschaft beitragen. Balta sagte:

„Während unser Land einen starken Beschäftigungsprozess durchläuft, müssen Personen, die in unser Land gekommen sind und eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis erhalten haben, einen Beitrag zur Beschäftigung leisten und in gleicher Weise in die Steuerklasse aufgenommen werden. Genauso wie wir Ausländer beschäftigen.“ Arbeitnehmern, um eine Arbeitserlaubnis zu erhalten, bieten wir mindestens 10 türkischen Arbeitnehmern Beschäftigungsmöglichkeiten und beschäftigen dann ausländische Arbeitnehmer Durch die Schaffung bestimmter Bedingungen für die Geschäftstätigkeit in Ländern wie England oder Dubai, die als „Sponsoring“ definiert werden, müssen wir angemessene Regeln für im Ausland geborene Personen in der Türkei anwenden. Social-Media-Kontrollen und „Wir müssen erneut das soziale Bewusstsein der Öffentlichkeit unterstützen.“ und die Kontrolle von im Ausland geborenen Personen an ihren Arbeitsplätzen durch Anforderung einer Quittung oder durch Meldung.“(DHA)

 

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