Das US-Berufungsgericht entschied, dass zwei Männer, die behaupteten, sie seien als Kinder von Popstar Michael Jackson sexuell missbraucht worden, eine Klage gegen Jacksons Unternehmen einreichen könnten.
Wade Robson und James Safechuck, jetzt in den Vierzigern, behaupten, dass sie in ihrer Kindheit jahrelang von Jackson misshandelt wurden.
Robson und Safechuck sagen, der Missbrauch habe stattgefunden, als sie Ende der 80er und Anfang der 90er Jahre auf Jacksons Neverland-Ranch wohnten.
Das Duo wollte Jacksons Unternehmen mit der Begründung verklagen, dass sie sie nicht rechtzeitig schützten, doch ihre bisherigen rechtlichen Versuche wurden von den Richtern abgelehnt.
Diese Argumente fanden auch Eingang in die 2019 erschienene Dokumentation „Leaving Neverland“, und Jacksons Familie kritisierte die Dokumentation als „Massenlynchen“.
Die Anwälte des 2009 verstorbenen Jackson argumentieren, dass der Popstar unschuldig sei.
Wade Robson behauptet, Michael Jackson habe ihn in den 1990er Jahren missbraucht
Wie hat sich der Rechtsweg entwickelt?
Im Jahr 2020 entschied ein Richter in Los Angeles, dass ihre Unternehmen nicht für Jacksons Handlungen haftbar seien, sodass Safechuck Jacksons Unternehmen nicht verklagen könne.
Ein Jahr später lehnte derselbe Richter Robsons Klageantrag unter Berufung auf einen Präzedenzfall ab.
Mit seiner Entscheidung vom Freitag gewährte das Berufungsgericht des US-Bundesstaates Kalifornien dem Duo jedoch erneut einen Rechtsbehelf.
In der Entscheidung des Berufungsgerichts hieß es: „Ein Unternehmen, das Kindesmissbrauch durch einen Mitarbeiter erleichtert, kann nicht von seiner Aufgabe, Kinder zu schützen, nur deshalb entbunden werden, weil der Täter alleiniger Eigentümer ist.“
In diesem Zusammenhang hob das Gericht die bisherigen Urteile zugunsten der Unternehmen auf.
Die Anwälte von Safechuck und Robson, Vince Finaldi, erklärten, dass „frühere Fehlentscheidungen“ auch gegen kalifornisches Recht verstoßen und einen falschen Präzedenzfall geschaffen hätten, der Kinder gefährden würde.
Jonathan Steinsapir, einer von Jacksons Erbrechtsanwälten, sagte, sie seien sicher, dass der Künstler fehlerfrei sei und dass die Anschuldigungen „im Widerspruch zu allen verlässlichen Beweisen und unabhängigen Prüfern“ stünden.
T24