Anreiz für TL-Einlagen von der Zentralbank, Beschränkung auf KKM-Aktien

Die Zentralbank der Republik Türkei hat eine Verordnung erlassen, die die Einlagen in türkischer Lira erhöhen und die wechselkursgeschützten Einlagen (KKM) reduzieren wird. Im Rahmen des Vereinfachungsprozesses wurde die Praxis der Umrechnung von Fremdwährungseinlagen in KKM und die Praxis der Festlegung zusätzlicher/abgezinster Sicherheiten gegenüber TL-Aktien beendet.

Mitteilung des CBRT zur Änderung der Erklärung zur Sicherheitsfeststellung, Mitteilung zur Änderung der Erklärung zu erforderlichen Reserven, Mitteilung zur Änderung der Erklärung zur Unterstützung der Umwandlung in Einlagen- und Beteiligungskonten in türkischer Lira und Umwandlung von Goldkonten in Einlagen- und Beteiligungskonten in türkischer Lira Die Erklärung zu Änderungen der Unterstützungserklärung wurde im Amtsblatt veröffentlicht.

Dementsprechend wurde im Rahmen des Vereinfachungsprozesses die Praxis der Umrechnung von Fremdwährungseinlagen in KKM und die Praxis der Festlegung zusätzlicher/abgezinster Sicherheiten gegenüber TL-Aktien beendet.

Während die TL-Einlagen mit den Vorschriften steigen, besteht das Ziel darin, den KKM durch die Umstellung von wechselkursgeschützten Konten auf TL-Einlagen zu reduzieren. Ziel ist es daher, durch die Unterstützung von TL-Termineinlagenkonten zur Stärkung der makroökonomischen Finanzstabilität beizutragen.

Ziel war es in diesem Zusammenhang, von den von der Zentralbank bereitgestellten Konten mit Wechselkursschutz auf TL-Konten umzusteigen und die Konten mit einem gewissen Wechselkursschutz zu erneuern sowie den Bestand an TL-Aktien ohne Wechselkursschutz zu erhöhen .

Die obligatorischen Wechselgebühren wurden erhöht

Die Zentralbank nahm auch Änderungen am Antrag auf erforderliche Reserven vor. Dementsprechend wurden die erforderlichen Mindestreservesätze für Devisen- und Edelmetalldepots erhöht. Der erforderliche Mindestreservesatz für laufende Fremdwährungskonten und Fremdwährungskonten mit einer Laufzeit von bis zu einem Monat betrug 29 Prozent.

Der erforderliche Mindestreservesatz für Devisenkonten mit einer Laufzeit von bis zu 3 Monaten, 6 Monaten und 1 Jahr betrug 25 Prozent. Der erforderliche Mindestreservesatz für Devisenkonten mit einer Laufzeit von einem Jahr oder länger betrug 19 Prozent.

Erklärung der Zentralbank

Die Zentralbank gab eine Stellungnahme zu den neuen Entscheidungen ab und gab folgende Informationen bekannt:

„In der Entscheidung des Rates für Geldpolitik vom 20. Juli 2023 wurde festgestellt, dass der Vereinfachungsprozess, der die makrofinanzielle Stabilität stärken und die Funktionalität der Marktsysteme erhöhen wird, schrittweise fortgesetzt wird.

Im Rahmen des Vereinfachungsprozesses wurde die Praxis der Umwandlung von Fremdwährungseinlagen in wechselkursgeschützte Einlagen und die Praxis der Festlegung von Sicherheits- und Mindestreservepflichten auf Basis von TL-Anteilen abgeschafft.
Während die Einlagen in türkischer Lira mit den Vorschriften zunehmen, wird angestrebt, die wechselkursgeschützten Einlagen durch die Umstellung von wechselkursgeschützten Konten auf Einlagen in türkischer Lira zu reduzieren. Ziel ist es daher, durch die Unterstützung von Termineinlagen in türkischer Lira zur Stärkung der makroökonomischen Finanzstabilität beizutragen.

In diesem Zusammenhang wurde beschlossen, die von der Zentralbank bereitgestellten Konten mit Wechselkursschutzunterstützung auf türkische Lira-Konten umzustellen, die wechselkursgeschützten Konten zu einem bestimmten Wechselkurs zu erneuern und den Stand der türkischen Lira zu erhöhen Aktien ohne Wechselkursschutz.

Der Vereinfachungsprozess und die Schritte zur Umstellung von wechselkursgeschützten Einlagen auf türkische Lira-Einlagen werden im Einklang mit den vom geldpolitischen Ausschuss angekündigten Grundsätzen fortgesetzt. „Es wird der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.“

T24

AntragEinlagenerforderliche Reservenwechselkursgeschützte Konten
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