Amtsblatt verkündet: Leere Büros werden in Wohnungen umgewandelt

Die vom Ministerium für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel gemäß der im heutigen Amtsblatt veröffentlichten Entscheidung ausgearbeitete Verordnung zur Änderung der Plangebietsplanungsverordnung; Unter den ungenutzten Büros können diejenigen, die sich an die Regeln halten, in Wohnungen mit einer maximalen Gesamtwohnungsquote von 50 Prozent umgewandelt werden.

Angesichts des Rückgangs der Büronutzung und des steigenden Bedarfs an Wohnraum aufgrund von Covid-19 wurde eine Regelung für leerstehende, ungenutzte Büros getroffen. Dementsprechend besteht für Gebäude, deren Herstellung durch Erteilung einer Baugenehmigung für Büro- oder Bürozwecke begonnen wurde oder für die vor dem 1. Juli 2023 eine Baubenutzungsgenehmigung erteilt wurde, eine Regelung zur Änderung des Nutzungsziels, sofern die Nutzungsrate nicht überschritten wird Der Wohnungsanteil im gesamten Grundstück darf 30 Prozent nicht überschreiten, sofern er bis zum 1. Juli 2024 abgeschlossen ist. Eine Reparaturgenehmigung kann erteilt werden. Dieser Satz kann durch Beschluss des Stadtrats auf bis zu 50 Prozent erhöht werden.

Im Rahmen der Verordnung wird in der Plangebietszonierungsverordnung Folgendes festgelegt: „4 Etagen und höher“die Regel, in Wohngebäuden keine geschlossenen Ausgänge zu schaffen, „7 Stockwerke darüber“ aktualisiert, um Gebäude zu sein. Somit können in einigen kleinen Parzellen sinnvollere Bauvorhaben arrangiert werden.

Mit der Änderung wurden auch Maßnahmen zur Gebäudesicherheit getroffen. In diesem Kontext „alle Stützen in den überhängenden Gebäuden durch Balken in beide Richtungen miteinander verbinden“Regel eingeführt wurde.

Andererseits besteht bei Gebäuden, die 3 Stockwerke nicht überschreiten, die Möglichkeit, die Stockwerkshöhen auf bis zu 4 Meter zu erhöhen, um entsprechend dem klassischen Bauverständnis großzügigere Räume zu schaffen.

T24

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