Änderungen gab es in der Erdbebenversicherung: Der Versicherte kann nun das offensichtliche Ausmaß des Schadens übernehmen.

der Autor der Freiheit Noyan Dogan, schrieb die Änderungen in der Erdbebenversicherung, die am 1. August in Kraft treten.

Zusammen mit den neuen Entscheidungen der Regulierungs- und Aufsichtsbehörde für Versicherungen und private Altersvorsorge wurden die Regeln der Erdbebenversicherung für Wohnungen und Arbeitsplätze grundlegend geändert. Doğan erklärte, dass es eine Änderung bei den Quadratmeterpreisen für Wohnimmobilien gegeben habe: gebraucht:

„Ab dem 1. August wird zwar eine Erdbebenversicherung für Häuser bereitgestellt, der Preis pro Quadratmeter wird jedoch nicht weniger als 12.000 Lira für Häuser aus Stahlbeton und 8.000 Lira für andere Wohnhäuser betragen. Darüber hinaus werden die Versicherungen an die Inflation und die Inflation gekoppelt Die Versicherer werden ihren Versicherungsschutz aufgrund der Inflation auf jeden Fall erhöhen. Das wird auch in der Wohnungspolitik festgehalten.“

Es kann eine Befreiung von 2 Prozent gelten.

Doğan betonte, dass eine „Ausnahmeregelung“ für die Erdbebenversicherung eingeführt wurde, und sagte: Versicherungsunternehmen können bei der Versicherung gegen Gehirnerschütterungen eine Befreiung von 2 Prozent beantragen. Was ist eine Befreiung? Der Versicherte trägt das offensichtliche Ausmaß des Schadens. Das heißt, die Zahlung eines bestimmten Teils des geringfügigen Schadensersatzes durch die Versicherung. Beträgt der Schaden beispielsweise 1 Million Lira, reduziert die Versicherungsgesellschaft den Freibetrag von 2 Prozent auf 20.000 Lira und zahlt 980.000 Lira an den Versicherten. Da sich der Befreiungspreis entsprechend den neuen Bedingungen erhöht, werden die Versicherungsunternehmen die Preise senken. Wenn der Versicherte beispielsweise eine Befreiung von 10 Prozent verlangt, gewährt der Versicherer einen Rabatt von bis zu 35 Prozent auf den Preis.“hat seine Einschätzung abgegeben.

Ohne eine obligatorische Gehirnerschütterungsversicherung ist kein Erdbebenschutz möglich.

Darüber hinaus können Versicherungsgesellschaften ohne eine obligatorische Erdbebenversicherung keine Gehirnerschütterungsversicherung für Häuser im Geltungsbereich von TCIP anbieten. Für das Haus wird zunächst eine DASK-Richtlinie erstellt.

Gemäß den neuen Regeln hat SEDDK außerdem eine Mustertabelle zu den zu zahlenden Prämien und Schadenspreisen in der Wohngebäudeversicherung einschließlich Erdbebenversicherung veröffentlicht. Demnach betragen die Versicherungskosten für das Haus in der Erdbebenzone ersten Grades 900.000 Lira (1 Million 200.000-300.000 = 900.000 TL), und die Kosten für die Wohngebäudeversicherung betragen 1 Million 200.000 Lira und die TCIP-Deckung Der Preis beträgt 300.000 Lira, und der Verbraucher zahlt dafür 1692 Lira. wird eine Prämie zahlen.

Die Versicherungskosten stiegen auf 2 Milliarden Lira

Mit der im August in Kraft tretenden Verordnung wurde die Versicherungssummengrenze, die vor dem Erdbeben 400 Millionen TL betrug, zum 1. August auf 2 Milliarden TL erhöht.

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