Die Rückerstattung der Pandemiestrafen hat begonnen: Wo werden die Anträge gestellt und wie lange sind sie gültig?

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Die Rückerstattung der während der Coronavirus-Pandemie gekürzten Bußgelder hat begonnen. Die gezahlten Bußgelder werden auf Antrag bis zum 31. Dezember 2024 an die Verwaltungseinheit zurückerstattet, die die Erhebung vorgenommen hat. Der Gesamtrückgabepreis wird 309 Millionen Lira erreichen.

Über die Einsprüche gegen die wegen Maskenpflicht und Ausgangssperren während der Pandemiezeit verhängten Bußgelder hat der Verfassungsgerichtshof (AYM) am 5. April 2023 entschieden.

In der von der Präsidentschaft des Finanz- und Finanzministeriums veröffentlichten Erklärung wurde berichtet, dass die eingezogenen Strafen im Zeitraum vom 11. März 2020, als die Coronavirus-Epidemie zum ersten Mal auftrat, bis zum 9. November 2022 erlassen wurden.

Das Antragsformular, das bei der Finanzdirektion des Ministeriums für Finanzen und Finanzen einzureichen ist, ist dem Amtsblatt beigefügt.

Die Rückerstattung der Geldbußen erfolgt gemäß den vom Ministerium für Finanzen und Finanzen festzulegenden Verfahren und Originalen auf Antrag bis zum 31. Dezember 2024.

Wie erfolgen Anträge und Zahlungen?

Nachdem der im Amtsblatt veröffentlichte Antragsantrag ausgefüllt wurde, sollten dem Antrag eine Kopie des Verwaltungssanktionsentscheidungsberichts und gegebenenfalls eine Kopie des Zahlungsdokuments beigefügt werden, und der Antrag sollte an die Verwaltungseinheit gerichtet werden, bei der die Zahlung erfolgt erfolgt bis zum 31. Dezember 2024.

Erfolgt die Zahlung an das Finanzamt oder an die Bank/PTT im Namen des Finanzamtes, können die Anträge über die Internetadresse der Revenue Management Presidency, www.gib.gov.tr, direkt an das Finanzamt gestellt werden bei der die Zahlung erfolgt, oder per Post oder über andere Finanzämter. .

Erfolgen die Zahlungen an die Buchhaltungsstelle, die Finanzdirektion oder die Buchhaltungsdirektion, die der die Strafe verhängenden Stelle angehört, können Anträge direkt an die Buchhaltungsstelle, bei der die Zahlung erfolgt, per Post oder über andere Buchhaltungsstellen gestellt werden.

Der Rückerstattungsbetrag wird 309 Millionen Lira erreichen.

Der Entscheidung zufolge werden die Zahlungen der während der Pandemiezeit gekürzten Bußgelder an 321.380 Personen zurückerstattet. Der Gesamtrückgabepreis wird 309 Millionen Lira erreichen.

Jeder Vierte zahlte eine Strafe

Während des Pandemieprozesses wurden 1 Million 388 Tausend 865 Personen wegen Verstößen gegen Regeln wie das Nichttragen von Masken und Ausgangssperre mit Geldstrafen belegt. Jeder Vierte zahlte in diesem Zusammenhang ein Bußgeld.

Die Geldstrafe von 2,7 Milliarden Lira, die 1 Million 67 Tausend 485 Menschen nicht bezahlt haben, wurde im Rahmen des Gesetzes gestrichen.

 

Das Antragsformular, das bei der Steuerdirektion des Ministeriums für Finanzen und Finanzen einzureichen ist, ist im Anhang des Amtsblatts enthalten:

 

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