Für die Körperschaftssteuerbefreiung bei der TL-Umstellung wurde eine neue Regelung erlassen. Dementsprechend profitieren auch Fremdwährungen in den Bilanzen von Instituten mit Datum vom 30. Juni 2023 von der Steuerbefreiung bei der Umrechnung.
Die Entscheidung des Präsidenten zu diesem Thema wurde im Amtsblatt veröffentlicht. Im Rahmen der geltenden Verordnung sollten Institute ihre Fremdwährungen in ihren Bilanzen vom 31. März 2022 zum Umrechnungskurs im Rahmen der Unterstützung der Umrechnung in Einlagen- und Beteiligungskonten in türkische Lira bis zum 31. Dezember 2023 in türkische Lira umrechnen. und die so erhaltenen Vermögenswerte in türkischer Lira sind Einlagen in türkischer Lira mit einer Laufzeit von mindestens 3 Monaten. und Beteiligungskonten, Zins- und Gewinnanteile und andere Vorteile, die am Ende der Laufzeit erhalten werden, einschließlich derjenigen, die sich aus der Bewertung am Ende der Übertragung ergeben Die betreffenden Konten sind von der Körperschaftssteuer befreit.
Mit der Entscheidung wird die betreffende Steuerbefreiung auch auf das Prestige von Fremdwährungen in den Bilanzen vom 30. Juni 2023 angewendet. (AA)
T24