Es wurde beschlossen, die Syrer in Istanbul in die Provinzen zurückzuschicken, in denen sie registriert waren. Das Büro des Gouverneurs von Istanbul hat den Syrern, die sich im Bereich der vorübergehenden Verteidigung befinden, Zeit bis zum 24. September 2023 für die Rückkehr gegeben.
In der schriftlichen Stellungnahme des Innenministeriums, Direktion für Migrationsmanagement, hieß es:
„Ausländer syrischer Herkunft, die derzeit unter vorübergehender Verteidigung stehen und in der Provinz Istanbul wohnen, obwohl sie außerhalb der Provinz Istanbul registriert sind, müssen bis zum 24. September 2023 in die Provinzen zurückkehren, in denen sie registriert sind.“ Wenn sie bis zum 24. September 2023 einen Antrag bei der Provinzdirektion für Migrationsmanagement in Istanbul stellen, erhalten Ausländer syrischer Herkunft eine Straßenerlaubnis für die Rückkehr in die Provinzen, in denen sie registriert sind. Aufgrund des Erdbebens vom 6. Februar 2023 dürfen Ausländer syrischer Herkunft, die aus den vom Erdbeben betroffenen Provinzen kamen und zuvor eine Straßenerlaubnis erhalten hatten, bis zu einer zweiten Ankündigung bleiben.
T24