Änderung der Arbeitslosenversicherungskasse

Für das Jahr 2023 wurde die Quote der Prämieneinnahmen der Arbeitslosenversicherung im Vorjahr auf 50 Prozent erhöht.

Der Präsidialerlass zur Erhöhung des im Amtsblatt veröffentlichten Anteils der Einnahmen aus dem Arbeitslosenfonds, der für die im siebten Absatz des 48. Artikels des Arbeitslosenversicherungsgesetzes Nr. 4447 genannten Zwecke verwendet werden soll, ist in Kraft getreten.

Dementsprechend wurde beschlossen, den Satz der Vorjahresbeitragseinnahmen aus der Arbeitslosenversicherung, der im vorliegenden Gesetz auf 30 Prozent festgelegt wurde, für das Jahr 2023 auf 50 Prozent zu erhöhen.

Gemäß dem Arbeitslosenversicherungsgesetz können die Prämieneinnahmen der Arbeitslosenversicherungskasse erhöht werden, um die Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitskräfte zu erhöhen, das Risiko der Arbeitslosigkeit durch eine Erhöhung der Qualifikation der Arbeitnehmer zu verringern und diejenigen zu leiten, die aufgrund technischer Probleme voraussichtlich arbeitslos werden Entwicklungen, zur Ergreifung und Umsetzung beschäftigungsfördernder und schützender Maßnahmen, Arbeitsvermittlung und Beratungsleistungen. Es ist vorgesehen, dass es zum Zweck der Sicherung finanzieller und sozialer Rechte des Personals verwendet wird, das dem Team der Einrichtung zugeordnet ist und fortgeführt wird in der Einrichtung gemäß den einschlägigen Rechtsvorschriften zu arbeiten, die im Status von Vertragsarbeitern arbeiten, die eine Lizenz haben, aus dem Fonds bezahlt zu werden, Arbeitsmarktforschung und Planungsstudien durchzuführen und Zahlungen für ihre finanziellen und sozialen Rechte zu leisten. (AA)

T24

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