Alican Uludag
Das Verfassungsgericht (AYM) hat die Diskussion über den Antrag des ehemaligen HDP-Ko-Generalführers Selahattin Demirtaş verschoben, der trotz der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) nicht freigelassen und nach einem Mitglied zum zweiten Mal verhaftet wurde sagte: „Ich konnte mich nicht auf die Akte vorbereiten.“
Im Rahmen der in der gesamten Türkei durchgeführten Operationen gegen die oberste HDP-Regierung wurde der HDP-Ko-Vorsitzende Demirtaş am 4. November 2016 in Diyarbakır festgenommen. Demirtaş, der später mit der Behauptung „Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation und Begehen eines Fehlers im Namen der Organisation“ verhaftet wurde, wurde in das F-Typ-Gefängnis von Edirne gebracht. Gegen Demirtaş wurde eine Hauptklage mit der Behauptung einer Freiheitsstrafe von 43 bis 142 Jahren sowie sieben weiteren Schuldargumenten in 31 Fällen eingereicht. Demirtaş wurde wegen „Propaganda für eine Terrororganisation“ in Istanbul wegen einer Rede, die er während des Analyseprozesses gehalten hatte, zu 4 Jahren und 8 Monaten Gefängnis verurteilt.
Die Entscheidung des EGMR wurde nicht umgesetzt, er wurde erneut verhaftet
In diesem Verfahren erließ der EGMR am 20. November 2018 auf Antrag von Anwälten die erste Verletzungsentscheidung und forderte die Freilassung von Demirtaş. Präsident Recep Tayyip Erdoğan hingegen reagierte auf diese Entscheidung mit den Worten: „Sie bindet uns nicht. Wir werden unseren Gegenangriff machen und die Sache zu Ende bringen.“ Auch das 19. Oberste Strafgericht von Ankara setzte die Entscheidung des EGMR nicht um. Das Dokument wurde auf Einspruch an die Große Kammer des EGMR weitergeleitet. Vor diesem Hintergrund bestätigte das Berufungsgericht Demirtaşs Strafe von 4 Jahren und 8 Monaten. So wurde Demirtaş sowohl ein Gefangener als auch ein Sträfling.
Während Demirtaş im Hauptfall weiterhin vor Gericht stand, sollte die Große Kammer des EGMR am 18. September 2019 über die Nichtumsetzung der Verletzungsentscheidung entscheiden. Allerdings erließ das örtliche Gericht in der von Demirtaş und Anwälten boykottierten Anhörung am 2. September 2019 eine überraschende Freilassungsentscheidung, um die mögliche Entscheidung des EGMR außer Kraft zu setzen. Allerdings wurde Demirtaş aufgrund seiner zuvor verabsolutierten Haftstrafe nicht freigelassen. Als Demirtaşs Haftstrafe im Hauptverfahren von seiner absoluten Haftstrafe abgezogen wurde, wurde die Gefängnistür geöffnet.
Diesmal nahm die Generalstaatsanwaltschaft von Ankara Demirtaş jedoch am 20. September 2019 im Rahmen der Kobani-Ermittlungen im Gefängnis fest. Demirtaş wurde durch die Entscheidung des Strafrichters des Friedens verhaftet und durch SEGBİS aus dem Gefängnis entlassen. Damit wurde die Freilassung von Demirtaş erneut blockiert.
Verletzungsentscheidung der Großen Kammer des EGMR
Nachdem Demirtaş nicht freigelassen wurde, unterzeichnete die Große Kammer des EGMR, die das Dokument erneut diskutierte, am 22. Dezember 2020 eine Verletzungsentscheidung. Der EGMR erklärte, Demirtas Inhaftierung sei aus „politischen Motiven“ erfolgt und forderte die Freilassung des ehemaligen HDP-Führers. Türkiye kam dieser Entscheidung jedoch nicht nach.
Im Mai 2021 wurden der Hauptprozess gegen Demirtaş und der Kobani-Prozess, in dem er inhaftiert war, zusammengelegt. Danach wurde der Fall vor dem 22. Obersten Strafgerichtshof von Ankara fortgesetzt.
Vor diesem Hintergrund verurteilte das 25. Oberste Strafgericht von Ankara Demirtaş auf der Grundlage des Gesetzes über die Bekämpfung des Terrorismus zu zwei Jahren und sechs Monaten Gefängnis mit der Begründung, dass dieser Zeitraum den Chefankläger von Ankara, Yüksel Kocaman, „ins Visier genommen“ habe. Dieses Urteil wird nun durch die Berufung nicht bestätigt.
Das Ministerkomitee kann Sanktionen verhängen
Das Ministerkomitee des Europäischen Rates, das die Türkei aufgrund der Nichtumsetzung der EGMR-Entscheidung überwacht, hat beschlossen, Demirtaş bis September freizulassen. Der Ausschuss hatte gewarnt, dass er „neue Maßnahmen“ ergreifen werde, wenn die Entscheidung zur Evakuierung nicht innerhalb dieser Frist eingehen sollte.
Andererseits reichten die Anwälte von Demirtaş aufgrund der zweiten Inhaftierung von Demirtaş am 20. September 2019, der Nichtumsetzung der Entscheidung des EGMR vom 22. Dezember 2020 und der Fortsetzung seiner Inhaftierung einen persönlichen Antrag beim Verfassungsgericht ein.
Der Generalrat des Verfassungsgerichts hatte das Haftdokument von Demirtaş auf seine Tagesordnung gesetzt, indem er alle Anträge zusammenfasste. Bei dem Treffen wurde „der Vorwurf erhoben, dass das Recht auf persönliche Freiheit und Sicherheit verletzt worden sei, weil die Haftmaßnahme nicht rechtmäßig sei, der Zugang zum Untersuchungsdokument eingeschränkt sei und die Entscheidungen über die Haft von den Friedensgerichten getroffen würden, was nicht der Fall sei.“ enthalten wirksame Berufungsgarantien und lehnen unabhängige und unparteiische Richterelemente ab.“
In der Praxis des AYM kann das Versäumnis eines Mitglieds, das Dokument ordnungsgemäß vorzubereiten, dazu führen, dass die Sitzung verschoben wird. Aus diesem Grund beschloss AYM-Vorsitzender Zühtü Arslan, die Diskussion des Demirtaş-Dokuments auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben.
Sollte das Gericht in der nächsten Sitzung über einen Verstoß entscheiden, steht die Freilassung von Demirtaş auf der Tagesordnung.
T24