In der ersten Anhörung zum Fall der Amasra-Minenkatastrophe sagte der damalige Anstaltsleiter: „Mein Gewissen ist beruhigt“, war aber in der Anklageschrift der erste Verantwortliche für die Katastrophe Selcuk EkmekciStellvertretender Provinzleiter der MHP Kocaeli Rahmi Ertürk Das hat man gelernt. Darüber hinaus teilte die türkische Steinkohlebehörde (TTK) dem Gericht mit, dass sie die Lüftungsanlage bauen wolle, deren Produktion sich erneut verzögerte und mitten in den Ursachen der Katastrophe gesehen wurde, da das Unternehmen, das die Ausschreibung angenommen hatte „Nach dem Preis gefragt“.
Der Prozess gegen 23 Angeklagte, von denen 7 inhaftiert sind, im Zusammenhang mit der Katastrophe vom 14. Oktober 2022, die zum Tod von 43 Bergleuten in der Gründung der türkischen Steinkohleanstalt (TTK) im Bezirk Amasra von Bartın führte, wird fortgesetzt heute im 1. Obersten Strafgerichtshof von Bartın.
Nach den Nachrichten von Tamer Arda Erşin von ANKA wurde bekannt, dass der stellvertretende Provinzleiter der MHP Kocaeli, Rahmi Ertürk, die Anwaltschaft des inhaftierten Angeklagten Selçuk Ekmekçi übernommen hat, der zum Zeitpunkt der Katastrophe der Geschäftsführer war. Ekmekçi teilte dem Gericht mit einer Vollmacht mit, dass Ertürk seinen Fall verfolgen werde.
Ekmekçi steht wegen „möglicherweise vorsätzlicher Tötung“ vor Gericht. Für jeden Bergmann wird eine Haftstrafe von bis zu 25 Jahren verhängt. Ekmekçi beschuldigte die Bergleute, die bei der ersten Anhörung starben, „Als ich 20 Tage vor dem Vorfall zum Kartenladen ging, hatte der Schießpulvermann kein Gasmessgerät bei sich, ich habe einen schriftlichen Bericht geführt. Erfüllt ein Ring seine Aufgabe in dieser Kette nicht, ist ein Unfall vorprogrammiert. Ich habe meine Kontrollpflicht erfüllt. Mein Gewissen ist in dieser Angelegenheit beruhigt.“er sagte.
Sie baten das Gericht um Erlaubnis und sagten: „Die Firma will Geld.“
Andererseits wurde bekannt, dass die TTK beim Gericht eine Genehmigung für die Herstellung der Lüftungsanlage beantragt hatte, deren Herstellung vor der Katastrophe im Bergwerk wiederholt verschoben worden war, und als Fahrlässigkeit bei der Katastrophe angeklagt wurde. In dem Schreiben der TTK an das Gericht bezüglich des Propellers hieß es, dass „das Unternehmen den Preis wollte“. TTK schrieb in seinem Brief:
„In unserem Betrieb beträgt die Arbeitsschutzverordnung an Bergbauarbeitsplätzen 10.22 (Annex3:RG-10/3/2015-29291), da gesagt wird, dass das Belüftungssystem verwendet werden kann, um die Luftseite so umzukehren, dass dies möglich ist.“ wird in Notfällen und im Bedarfsfall eingesetzt; Am 24.12.2021 hat Alfer Mühendislik Taah Tic San. Mit A.Ş. wurde ein Vertrag unterzeichnet. Allerdings wurde die Versammlung aus den in Anlage 1 vom 24.05.2022 verfassten Gründen auf einen späteren Zeitpunkt verschoben und mit dem in Anlage 2 genannten Schreiben der Gesellschaft mitgeteilt, dass die Versammlung am 21.10.2022 beginnen könne Unternehmen. Das betreffende Unternehmen möchte auch den Preis der fertigen Absauganlage erhalten, indem es die Vertragsregeln erfüllt.
Am 02.11.2022 teilte unsere Einrichtung jedoch mit, dass aufgrund des Grubenunglücks vom 14.10.2022 kein Eingriff in die Hauptsauganlage vorgesehen sei und das Unternehmen über den Termin informiert werde, an dem mit den Arbeiten begonnen werden könne. Zwischen unserer Generaldirektion, unserer Institution und dem jeweiligen Unternehmen wurden die notwendigen Verhandlungen geführt, um sicherzustellen, dass die Hauptabsauganlage den relevanten Elementen der Arbeitsschutzvorschriften an Bergbauarbeitsplätzen entspricht. Als Ergebnis dieser Verhandlungen fordern wir mit Beschluss vom 19.06.2023, dass mit den Modernisierungsarbeiten der Hauptansauganlage im Rahmen des in Anhang 3 aufgeführten Programms begonnen wird, sofern Sie dies für angemessen halten. Zu Ihrer Information stellen wir Ihnen die notwendigen Informationen zur Verfügung.“
T24