„Konversionstherapie“ für LGBTI+-Personen in Belgien verboten

Yusuf Özkan/ Den Haag

In Belgien wurden „Konversionstherapien“, die darauf abzielen, die sexuelle Orientierung von LGBTI+-Personen zu ändern, verboten.

Wer eine Konversionstherapie durchführt, muss trotz des Verbots mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren und einer Geldstrafe von 2.400 Euro rechnen.

Der im vergangenen Herbst von der belgischen Regierung ausgearbeitete Gesetzentwurf zum Verbot von „Transformationstherapien, die versuchen, die Geschlechtsidentität oder sexuelle Orientierung von LGBTI+-Personen zu ändern oder zu unterdrücken“, wurde vom Bundesparlament verabschiedet.

Die rechtsextreme Flämische Interessenpartei (VB) enthielt sich bei der Abstimmung, während alle anderen Parteien für den Gesetzentwurf stimmten.

Mit der vom Parlament verabschiedeten Regelung sind nun unwirksame und gefährliche Praktiken wie Psychotherapie, Elektroschockanwendung, Prügel oder „Vergewaltigung“ verboten.

Personen, die sich nicht an das Verbot halten und ihre Konvertierungspraktiken fortsetzen, werden mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 2 Straßen und einer Freiheitsstrafe von bis zu 2.400 Euro belegt.

Wer diese Straftat im beruflichen Zusammenhang begeht, kann mit einem Berufsverbot von bis zu 5 Jahren belegt werden.

Der Fehler umfasste auch das Vorschlagen, Bewerben oder Bewerben einer Konversionstherapie.

Nach Angaben der Regierung ist diese Regelung ein wichtiger Schritt, um LGBTI+-Personen vor psychischer und physischer Gewalt zu schützen.

In Teilen Frankreichs, Deutschlands, Maltas, der Schweiz und Spaniens sind Therapien für LGBTI+-Personen verboten.

In Belgien fielen Fälle wie Raubüberfälle und Prügel oder Vergewaltigungen im Zusammenhang mit diesen Praktiken unter die Strafe, es gab jedoch kein allgemeines Verbot von Konversionstherapien.

Layla Achichi (18), eine lesbische Muslimin in Belgien, starb auf dem Weg ins Jahr 2009 nach einem Exorzismus, den ein „Heiler“ auf Wunsch ihrer Familie durchgeführt hatte.

Othmane Galouby, der den Tod der jungen Dame verursachte, wurde vom Gericht für schuldig befunden, kann aber nicht als Flüchtling bestraft werden.

Studien zeigen, dass solche Praktiken in Belgien immer noch fortbestehen.

Nach Angaben des Sprechers des belgischen Justizministers Vincent Van Quickenborne liegen hierzu keine konkreten Zahlen vor.

Denn jetzt gibt es keinen weiteren Fehler in dem Artikel, Konversionstherapie; eingestuft als Körperverletzung, Körperverletzung, Vergewaltigung oder Mord

Nach Angaben des Sprechers wird sich diese Situation mit dem neuen Gesetz ändern und die Problematik klarer geklärt werden.

T24

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