Die gesetzlichen Zinsen und Verzugszinssätze, die ab dem 1. Juli für öffentliche Konten gelten, wurden neu festgelegt. Die vom Ministerium für Finanzen und Finanzen erstellte Erklärung zur Änderung der allgemeinen Erklärung der Generaldirektion für öffentliche Finanzen wurde im Amtsblatt veröffentlicht. In der Mitteilung wurden die gesetzlichen Zinssätze und Verzugszinssätze geändert, die auf die Forderungen gegenüber Privatpersonen anzuwenden sind, die gemäß den Allgemeinverfügungen verfolgt und eingezogen werden sollen.
Gültig ab 1. Juli
Demnach beträgt ab dem 1. Juli 2023 der gesetzliche Zinssatz, sofern dieser nicht vertraglich festgelegt ist, 9 Prozent, sofern der Verzugszinssatz nicht vertraglich festgelegt ist, 9 Prozent und wird mit 16,75 angesetzt Prozent in kaufmännischen Angelegenheiten.
Das Kommuniqué trat mit Wirkung zum 1. Juli in Kraft.
T24