HSK-Entscheidungen finden Sie im Amtsblatt: Liste der beförderungswürdigen Richter und Staatsanwälte

In der Amtsblattausgabe vom 14. Juli wurden die Entscheidungen des Rates der Richter und Staatsanwälte (HSK) veröffentlicht. Dem Beschluss zufolge wurde die Liste der zu befördernden Richter und Staatsanwälte mit Angabe ihrer Einsatzorte veröffentlicht.

Die Entscheidung des Ausschusses der Richter und Staatsanwälte wurde im Amtsblatt vom 14. Juli 2023 unter der Nummer 32248 veröffentlicht.

In der Entscheidung wurden die Namenslisten der Verwaltungsrichter, Oberstaatsanwälte und beförderungswürdigen Staatsanwälte mit Angabe ihrer Dienstorte veröffentlicht.

In der 37-seitigen Entscheidung befand sich eine Liste von namentlich genannten und Verwaltungsrichtern, Oberstaatsanwälten und Staatsanwälten, die mit dem Prestige vom 30. April in den ersten Grad befördert wurden und der ersten Klassentrennungsprüfung unterzogen wurden.

In der Entscheidung hieß es:

„Die Liste mit den Namen der genannten und Verwaltungsrichter sowie der Oberstaatsanwälte und Staatsanwälte, die mit dem Prestigestand vom 30.04.2023 in den 1. Grad befördert wurden und ab dem 30.04.2023 erstmals der Prüfung erster Klasse gemäß dem 32. Punkt des Gesetzes über Richter und Staatsanwälte Nr. 2802 unterzogen wurden, ist nachstehend aufgeführt.

Wer seinen Namen nach Ablauf seiner Amtszeit nicht mehr auf dieser Liste sehen kann, kann die Prüfung seiner Situation beantragen, indem er sich innerhalb von dreißig Tagen ab dem Datum der Veröffentlichung schriftlich an den Ausschuss der Richter und Staatsanwälte wendet.

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