Die 25-prozentige Erhöhungsgrenze der Wohnungsmieten wurde bis zum 1. Juli 2024 verlängert

Die in der Generalversammlung der Großen Türkischen Nationalversammlung beschlossene Regelung, die Erhöhung der Wohnungsmieten auf 25 Prozent zu begrenzen, wurde bis zum 1. Juli 2024 verlängert.

Die Regelung, die den Anstieg der Wohnungsmieten auf 25 Prozent begrenzt, wurde bis zum 1. Juli 2024 verlängert. Die Verordnung wurde in der Generalversammlung der Großen Türkischen Nationalversammlung angenommen.

Mit dem akzeptierten 23. Punkt; Die Regelung zur Begrenzung der Mieterhöhung bei Wohnungsmieten auf 25 Prozent wurde bis zum 1. Juli 2024 verlängert.

Der genannte Antrag ist gültig, sofern der Mietpreis des vorangegangenen Mietjahres 25 Prozent nicht übersteigt.

Liegt die Änderungsrate unter 25 Prozent gegenüber den 12-Monats-Durchschnittswerten des Verbraucherpreisindex des vorangegangenen Mietjahres, gilt die Änderungsrate.

Bei periodischen Mietverträgen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden Verträge, die über diesen Sätzen liegen, aufgrund der Selbstbeteiligung als ungültig erachtet. (PHÖNIX)

T24

Miete: 25 Prozent
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