Der Zutritt zu den Wäldern in Çanakkale ist bis zum 15. September verboten

In der Erklärung der Regionaldirektion für Forstwirtschaft von Çanakkale war der Zutritt zu anderen als den dienstpflichtigen Wäldern vom 26. Juni bis zum 15. September verboten.

Die Regionaldirektion für Forstwirtschaft in Çanakkale gab an, dass unter der Koordination der Regionaldirektion für Forstwirtschaft zusätzliche Maßnahmen ergriffen wurden, da in den letzten Tagen im ganzen Land mit Waldbränden zu rechnen ist und meteorologische Bedingungen wie hohe Temperaturen, starker Wind und niedrige Luftfeuchtigkeit zu erwarten sind bergen ein sehr hohes Brandrisiko. In diesem Zusammenhang ist im Rahmen des „Waldgesetzes“ Nr. 6831 das Betreten der Wälder in Çanakkale vom 26. Juni bis 15. September mit Ausnahme der Verantwortlichen verboten.

In der schriftlichen Erklärung der Regionaldirektion für Forstwirtschaft von Çanakkale hieß es:

„Der Zutritt zu Waldgebieten in der Provinz Çanakkale ist zwischen dem 26. Juni 2023 und dem 15. September 2023 verboten, mit Ausnahme von Unternehmern, die im Wald tätig sind, und deren Besuchern, Personen, die in der Forstwirtschaft arbeiten, landwirtschaftlichen Flächen innerhalb des Waldes und anderen Beamten. Von Unter Nutzung aller Kommunikationsmittel wurden unsere Bürger über die Gefahr von Waldbränden informiert. Informieren, die Mission aller Arten von Fahrzeugen und Geräten, die bei Waldbränden eingesetzt werden können (Planierraupe, Grader, Lader, Anhänger, Feuerwehrauto, Wasserpumpe). , usw.) in öffentlichen Einrichtungen und Organisationen in der Provinz Çanakkale, die durch die „Beschluss des Canakkale Province 2023 Forest Fires Effort Board Decision“ festgelegt wurde. Halten Sie sie einsatzbereit, um jederzeit bei kritischen Wetterbedingungen zusammen mit ihrem Personal eingesetzt zu werden, Sofortige Beschaffung und Transport der entsprechenden Fahrzeuge auf Anfrage der Forstverwaltung, Einhaltung der erforderlichen Auflagen durch die Katastrophen- und Notfalldirektion der Provinz Çanakkale, Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen zur Identifizierung der Waldbrandverursacher. Notwendige Maßnahmen zur Umsetzung der gesetzlichen Bestimmungen werden ergriffen die im Gesetz vorgesehenen Verfahren bezüglich der Verdächtigen und die Bekanntgabe der relevanten Angelegenheiten an die Dorfbevölkerung durch die Distriktgouverneure. (DHA)

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T24

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