Der türkische Fußballverband hat vor der neuen Amtszeit eine Erklärung zur Anzahl ausländischer Spieler in der Großen Liga abgegeben.
In einer Erklärung von TFF, „Zusätzlich zu den 14 Fußballern, die nicht berechtigt sind, in der türkischen A-Fußballnationalmannschaft zu spielen, die in der im ersten Absatz der Vereine festgelegten Gruppe-A-Liste aufgeführt sind, höchstens 1 Fußballspieler, der aserbaidschanischer Staatsbürger ist, Kasachstan, Kirgisistan, Usbekistan und Turkmenistan und wer nicht berechtigt ist, in der türkischen A-Fußballnationalmannschaft zu spielen, aber keine türkische Staatsbürgerschaft besitzt oder Sie können einen Vertrag mit maximal 1 Fußballspieler unterzeichnen, der innerhalb des Transfers eine blaue Karte hat und Anmeldefristen ermitteln, registrieren und in die A-Team-Liste eintragen.Begriffe verwendet wurden.
Hier ist die vollständige Stellungnahme von TFF:
„Vereine können Verträge mit ausländischen Fußballspielern unterzeichnen und registrieren, sofern sie maximal 14 Fußballspieler in der A-Kaderliste haben, die nicht spielberechtigt für die türkische A-Fußballnationalmannschaft sind. Es ist wichtig, dass mindestens 1 von ihnen am 01.01.1999 oder später geboren wurden.“
„Großligaklubs, die Verträge mit mehr als 14 Fußballspielern ausländischer Herkunft haben, können bei Spielen der A-Mannschaft keine Fußballspieler ausländischer Herkunft einsetzen, die nicht in der A-Gruppenliste aufgeführt sind.“
Zusätzlich zu den 14 Fußballspielern, die nicht berechtigt sind, in der türkischen A-Fußballnationalmannschaft zu spielen, sind die Vereine in der im ersten Absatz festgelegten A-Kaderliste aufgeführt; Maximal 1 Fußballspieler, der Staatsbürger Aserbaidschans, Kasachstans, Kirgisistans, Usbekistans und Turkmenistans ist und nicht spielberechtigt in der türkischen Fußballnationalmannschaft ist, kann außerdem einen Vertrag mit höchstens 1 Fußballspieler unterzeichnen, der die türkische Staatsbürgerschaft besitzt oder Innerhalb der Transfer- und Anmeldefristen erhalten Sie eine blaue Karte und können sich mit der Anmeldung A in die Gruppenliste einschreiben.
Vereine, die am 01.01.2003 und später gegründet wurden, können registrierte Profi-Fußballspieler einsetzen, die für die türkische A-Nationalmannschaft spielberechtigt sind, ohne sich in die Gruppe-A-Liste eintragen zu müssen. Diese Fußballer müssen keine professionellen Fußballspieler sein, sofern sie innerhalb der letzten 6 Monate beim Verein registriert waren und das 15. Lebensjahr vollendet haben.
T24