Visa-Angriff aus Deutschland: Wie wird Arbeitsmigration mit dem neuen System funktionieren?

Einzelheiten zum deutschen „Qualifikationszuwanderungsrecht der neuen Generation“ wurden festgelegt.

Deutschland aktiviert gemeinsam das „Qualifikationsarbeitsgesetz“ und das neue „Staatsbürgerschaftsgesetz“, um mit der sich verändernden Welt Schritt zu halten und den Arbeitskräftemangel zu schließen.

Da der Artikel voraussichtlich in Kürze vom Parlament verabschiedet wird, werden in sieben Jahren fast 7 Millionen „qualifizierte Wanderarbeiter“ aus Nicht-EU-Ländern, insbesondere der Türkei, rekrutiert.

Nichtqualifizierte werden ausgesondert

Deutschland und die EU verhindern mit ihrer strengen Visumspolitik Personen, die „unqualifiziert sind und meinen, sie könnten der Gesellschaft zur Last fallen“.

Andererseits wird ein neues „Nationales Visa-System“ eingeführt, um „qualifizierte Mitarbeiter zu gewinnen“. Während das Schengen-Visum immer schwieriger bzw. „verlangsamt“ wird, wird das „Nationale Visum“ nach Inkrafttreten der neuen gesetzlichen Regelung beschleunigt.

Das neue Gesetz bringt wesentliche Änderungen im Ausländerrecht, im Aufenthaltsrecht, in den Artikeln zu sozialen Rechten und im Staatsbürgerschaftsrecht mit sich, insbesondere im von der EU eingeführten System zur Anwerbung türkischer und ausländischer Arbeitskräfte mit der „Blauen Karte“.

Laut den Nachrichten von Ali Gülen aus Sözcü wird das System wie folgt funktionieren, wenn der neue Gesetzesentwurf mit mehr als 300 Seiten angenommen wird:

1) GEEIGNETE JOB-FINDING-POLITIK: Die erste Regel bei einem Aufenthalt in Deutschland und anderen EU-Mitgliedsstaaten ist, einen Arbeitsplatz zu finden, der zu einer Berufsausbildung oder dem Beruf passt, an den man sich über die Jahre gewöhnt hat. Bei diesem Stellenangebot wird ein „Nationales Visum“ beantragt. Das Büro wird tatsächlich „Einladungen“ aus Deutschland an die Konsulate in der Türkei senden. Wie bei Ärzten wird ein gewisses Maß an Deutsch- oder Englischkenntnissen angestrebt. Wer einen Job findet und sesshaft wird, kann seine Familie mitnehmen.

2) UNTERE GRENZE DES GEHALTS 3500 EURO: Wer mit einem Jobangebot nach Deutschland kommen möchte, muss ein Bruttoangebot von mindestens 3500 Euro erhalten haben. Gebote, die darunter liegen, können unter „außergewöhnlichen Umständen“ und für einen kurzen Zeitraum zulässig sein. Aber das ist die Hauptanwendung. Bewerben können sich Informatiker, Fachkräfte aus dem Gesundheitswesen, Experten im Bauwesen, Wasser- und Heizungsinstallateure sowie Berufstätige in allen erdenklichen Bereichen.

3) MÖGLICHKEIT ZUM ARBEITSPLATZWECHSEL: Wer mit der Einladung eines Arbeitsplatzes nach Deutschland kommt, kann nach einer angemessenen Frist seinen Arbeitsplatz wechseln, wenn er das nicht möchte. Es kann sogar auf einen anderen EU-Mitgliedsstaat übergehen. Es gibt zwei Fristen von einem Jahr und drei Jahren. Nach drei Jahren kann immer eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden. Nach 5 Jahren werden Sie deutscher Staatsbürger. Das System wird ganz anders funktionieren als die Arbeitsmigration der 1960er Jahre. Diesmal geht es um „gebildetes Personal und die Abwanderung von Fachkräften“, nicht um Arbeitskräfte.

4) FLÜCHTLINGE UND LECKER: Türken, die nach Deutschland geschmuggelt und Asyl beantragt haben, profitieren von ihren Rechten, wenn sie bis zum 29. März einen Antrag stellen. Das heißt, wenn sie einen Job finden, erhalten sie eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis. Ihr Status wird legal. Es ist nicht damit zu rechnen, dass hier die Untergrenze von 3500 Euro angestrebt wird. Das heißt, sie können sogar arbeiten, wenn sie einen Job im Baugewerbe bekommen.

5) Unsichtbarer Status mit Touristenvisum: Auch diejenigen, die keine Jobeinladung oder ein Stellenangebot aus Deutschland erhalten haben, sondern als Touristen angereist sind, können von dem Präzedenzfall profitieren. Sie können eine Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis erhalten, wenn Sie in Deutschland einen geeigneten Arbeitsplatz finden und ein angemessenes Einkommen gewährleisten können.

6) IMMER SITZUNG UND BÜRGERSCHAFT: Türken haben eine andere Situation als andere Nicht-EU-Länder. Die mit der EU unterzeichnete Stakeholder-Vereinbarung und die Entscheidungen des Stakeholder-Boards mit den Nummern 1/80 und 1/83 sowie die Musterentscheidungen des Gerichtshofs der Europäischen Union sehen das Recht der Türken vor, sich in kurzer Zeit in der EU niederzulassen. Damit wird die dauerhafte Aufenthaltserlaubnis in der EU nach Ablauf von drei Jahren erteilt. Dann ist die Staatsbürgerschaft möglich.

7) BEWERTUNGSSYSTEM UND DIENSTLEISTUNGEN: Damit die Türken nach Deutschland kommen, müssen sie einen bestimmten Punktestand erreichen. Nach dem System namens Baht Card, einen Beruf ausüben, die Sprache beherrschen, einen Verwandten in Deutschland haben, unter 45 Jahre alt sein, ein gutes Jobangebot erhalten; Bei einem positiven Ergebnis ist die Erlangung eines nationalen Visums wirksam. Auch die Älteren können kommen, wenn sie sich an die übrigen Regeln halten können.

T24

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