Das Unternehmen BioNTech, dessen Impfstoff gegen die Coronavirus-Epidemie entwickelt wurde und in vielen Ländern der Welt eingesetzt wird, wird heute zum ersten Mal vor dem Richter in einem Entschädigungsverfahren wegen der Nebenwirkungen des Impfstoffs erscheinen.
In der in Deutschland, wo sich der Hauptsitz des Unternehmens befindet, eingereichten Klage fordert der Kläger, der die Geheimhaltung seiner Identität beantragt, Schadensersatz in Höhe von mindestens 150.000 Euro mit der Begründung, dass der Impfstoff Nebenwirkungen an seinem Körper verursacht habe.
Der Kläger gibt an, dass er nach der Impfung unter Schmerzen im Oberkörper, Schwellungen an Händen und Füßen, Schlafstörungen und Müdigkeit gelitten habe.
Reuters schrieb, dass „Hunderte Menschen diesen Fall verfolgen könnten“, der in Hamburg stattfinden wird.
„Positives Nutzen-Risiko-Profil“
Tobias Ulbrich, Anwalt der Anwaltskanzlei Rogert & Ulbrich, der den Kläger vertritt, erklärte gegenüber Reuters, dass gegen die Einschätzung der Regulierungsbehörden der Europäischen Union (EU) und der deutschen Impfstoffbewertungsstellen, dass der BioNTech-Impfstoff ein „positives Nutzen-Risiko-Profil“ habe, Berufung eingelegt werde vor Gericht. Sagte, sie würden es tun.
Ein Nutzen-Risiko-Profil ist ein Begriff, der das Verhältnis des potenziellen Nutzens einer Arbeits- oder Behandlungsmethode zu ihren potenziellen Risiken beschreibt. Bei den Bewertungen des BioNTech-Impfstoffs wurde festgestellt, dass der Nutzen des Impfstoffs die möglichen Risiken oder möglichen Nebenwirkungen überwiegt.
Nach deutschem Arzneimittelrecht sind Unternehmen jedoch zur Zahlung verpflichtet, wenn medizinisch nachweisbar ist, dass das Produkt einen im Vergleich zum Nutzen unverhältnismäßigen Schaden verursacht oder wenn falsche Angaben auf dem Etikett des Arzneimittels, des Impfstoffs oder des Arzneimittelherstellers vorliegen Entschädigung.
Das Unternehmen stellte fest, dass das positive Nutzen-Risiko-Profil des Impfstoffs weiterhin positiv sei.
In der Stellungnahme hieß es, dass weltweit 1,5 Milliarden Menschen, davon 64 Millionen in Deutschland, den BioNTech-Impfstoff erhalten.
Auch die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) gab bekannt, dass der Impfstoff sicher sei.
Auf ihrer Pressekonferenz letzte Woche bekräftigte die EMA die Vorteile aller von ihr zugelassenen Covid-Impfstoffe, einschließlich BioNTech, und erklärte, sie gehe davon aus, dass die Impfstoffe weltweit mindestens 20 Millionen Menschen das Leben gerettet hätten.
Sehr geringes Risiko einer Herzmuskelentzündung
In der Stellungnahme der EMA hieß es, der Impfstoff berge bei jungen Männern ein sehr geringes Risiko für „Herzmuskel“ und „Herzbeutelentzündung“.
Die Möglichkeit einer unerwarteten Nebenwirkung ist bei Arzneimitteln, die von internationalen Institutionen zugelassen wurden, sehr gering.
Angesichts der raschen Ausbreitung von Covid und der unerwartet schnellen Produktion von Impfstoffen gab es jedoch Bedenken, dass möglicherweise nicht alle potenziellen Nebenwirkungen während der kürzeren Testphase als üblich untersucht wurden.
Die EMA hingegen erklärte, dass die Sicherheit nicht unter dem Vorwand der Schnelligkeit im Genehmigungsprozess beeinträchtigt worden sei.
Die Europäische Arzneimittel-Agentur gab bekannt, dass sie mit dem Prestige vom Mai 2023 1,7 Millionen sofortige Nebenwirkungen verzeichnete, was 2 Dosen pro 1000 Dosen entspricht.
Die häufigsten Nebenwirkungen des Impfstoffs sind Kopfschmerzen, Fieber, Müdigkeit und Muskelschmerzen.
Wer wird zur Verantwortung gezogen?
Reuters schrieb, es sei unklar, wer die Entschädigung und die Gerichtskosten zahlen werde, wenn der Kläger Recht habe.
Quellen, die Reuters darüber informieren, dass die Großabnahmeverträge der EU mit Impfstoffherstellern, darunter BioNTech-Pfizer, ganz oder teilweise ein „Haftungsausschluss“-Element enthalten, sodass die Regierungen der EU-Staaten auch einen Teil der Strafe übernehmen müssen, wenn der Kläger den Fall gewinnt. Er sagte, er könnte bleiben.
Viele Länder, darunter auch Deutschland, verfügen über finanzielle Ankerprogramme für Personen, die durch Impfungen bleibende Schäden erlitten haben. Die Inanspruchnahme dieses Vorteils hindert die betroffene Person jedoch nicht daran, eine gesonderte Schadensersatzforderung geltend zu machen.
Rogert & Ulbrich, die Anwaltskanzlei hinter den Abgasklagen gegen Volkswagen, vertritt den Kläger in der Klage, deren Verhandlung heute in Deutschland beginnt.
Die Anwaltskanzlei gab an, dass sie als Präzedenzfall hierfür etwa 250 weitere Falldokumente vorgelegt habe.
Auch in Italien wurden nur wenige Präzedenzfälle eingereicht.
T24