Die umstrittene Asylreform der EU in 8 Fragen

In der jahrelangen Spitzendebatte über Asylanträge, die am Donnerstag von den Innenministern der Europäischen Union (EU) organisiert wurde, sind entscheidende Entscheidungen gefallen. Die Aussöhnung, der auch Deutschland grünes Licht gegeben hat, ebnet den Weg für die Durchführung des Asylverfahrens am Ende der Union, bevor der erste Antragsteller in die EU einreist. Dem Abkommen zufolge sollen Asylbewerber aus Ländern wie der Türkei, Pakistan oder Albanien, in denen die Wahrscheinlichkeit, Asylanträge zu erhalten, gering ist, künftig einem Schnellentscheidungsverfahren an den äußersten Enden der EU unterliegen. Im Falle einer negativen Entscheidung im beschleunigten Verfahren können diese Personen direkt abgeschoben werden, ohne einen Fuß in die EU zu setzen.

Während die Reformbeschlüsse vor allem von den europäischen Ländern begrüßt werden, in denen Asylbewerber erstmals ihren Fuß setzen, mehren sich aus Berlin und humanitären Organisationen kritische Stimmen.

Hier sind die Details der Vereinbarung in acht Fragen:

Was bedeutet Kompromiss?

Die von den EU-Ministern vereinbarte Verordnung zielt darauf ab, die Asylanträge von Personen zu bewerten und abzuschließen, die aus Ländern mit niedrigen Asylraten kommen und an den Grenzen als „sicher“ gelten. Dafür werden diejenigen, die am Ende der Union in den Flüchtlingszentren auf das Ergebnis ihres Antrags warten, direkt in ihre Länder abgeschoben.

Für welche Bewerber gilt die Bewerbung?

In der ersten Stufe gilt die Anwendung des Asylverfahrens an der Grenze nur für Einreisende aus Ländern, deren Aufnahmequote im EU-Durchschnitt unter 20 Prozent liegt. Dies gilt beispielsweise für die Türkei, aber auch für Indien, Tunesien, Pakistan, Albanien und Serbien. Ziel ist es, dass der Evaluierungsprozess, bei dem die Bewerber am Ende in den Flüchtlingsunterkünften auf das Ergebnis warten, maximal 12 Wochen dauert.

Wer sind die von der Bewerbung ausgeschlossenen Bewerber?

Die Mehrheit der Asylbewerber aus Syrien, Afghanistan oder dem Sudan fällt nicht unter diesen Antrag. Das bereits für Einreisende aus diesen Ländern gültige Bewerbungsverfahren wird fortgesetzt.

Wohin werden die abgelehnten Bewerber weitergeleitet?

Sind alle Konflikte innerhalb der EU gelöst?

Die Reform, die es Ländern, die mit intensiven Asylanträgen konfrontiert sind, ermöglichen wird, Hilfe bei anderen Mitgliedstaaten zu beantragen, sieht in einem solchen Fall die Verteilung einer angemessenen Anzahl von Antragstellern auf andere Länder vor. Aus diesem Grund lehnen Polen und Ungarn eine Asylreform kategorisch ab. Länder, die keine Flüchtlinge aufnehmen wollen, sollen für jeden abgelehnten Einwanderer 20.000 Euro zahlen und diese Zahlungen an einen Fonds überweisen, der Projekte für Einwanderer finanziert. Ob diese beiden Länder diesen Preis zahlen werden, ist derzeit ungewiss.

Was wird jetzt passieren?

Ungarn und Polen planen, das Thema auf dem EU-Hügel am 29. und 30. Juni in Brüssel erneut zur Sprache zu bringen. Zusätzlich zu den Einwänden beider Länder müssen sich die EU-Länder auch mit dem Europäischen Parlament auf eine Reform einigen. Nach Ansicht von Diplomaten, die darauf hingewiesen haben, dass Worte von weit voneinander entfernten Positionen im Parlament aus gesprochen werden können, ist dies kein einfacher Prozess. Ziel Berlins ist es, die Reformen bis zur Europawahl 2024 abzuschließen.

Was sagen die Bewertungen?

Koalitionspartner in Berlin aufgrund der Verschärfung der Asylverordnung; Vor allem gegenüber den Grünen und der SPD gibt es scharfe Kritik. Die deutsche Flüchtlingshilfsorganisation Pro Asyl bezeichnete die Reform als „Frontalangriff auf das Recht auf Asyl“ und bewertete den Schritt der Union als „Verkauf der Menschenrechte in Europa“.

Amnesty International warnt hingegen davor, dass entgegen dem Geist des Koalitionsvertrags ein „Menschenrechtstabu gebrochen“ werde, wenn Deutschland zustimmt.

Wie ist die Haltung Berlins?

SPD-Innenministerin Nancy Faeser bezeichnete die in Luxemburg erzielte Einigung als „historisch“ und konnte die anderen EU-Länder nicht dazu bewegen, den Antrag anzunehmen, Familien mit Kindern und minderjährige Antragsteller von der Praxis auszunehmen. Außer einigen wenigen Mitgliedern unterstützte niemand die Haltung Deutschlands in dieser Frage. Das Anliegen Berlins wurde in einer schriftlichen Ergänzungserklärung als Protokollvermerk festgehalten.

 

T24

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