Neuer Beschluss der Zentralbank für währungsgeschützte Einlagen

Für währungsgeschützte Einlagenkonten (KKM), die ab dem 1. Juni eröffnet oder erneuert werden, können Prämienzahlungen am Ende des Fälligkeitsdatums erfolgen.

Nach Angaben von NTV hat die Zentralbank eine neue Entscheidung zur Verwendung währungsgeschützter Einlagen getroffen.

In dem Schreiben an die Banken wurde gefordert, keine Prämienvorauszahlungen auf währungsgeschützte Einlagenkonten vorzunehmen.

Auf KKM-Konten, die ab dem 1. Juni eröffnet oder erneuert werden, können Prämienzahlungen am Ende der Laufzeit erfolgen.

Prämienzahlungen erfolgen in TL.

 

T24

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