Kritische „Guard“-Entscheidung des Verfassungsgerichts

T24/ANKARA

Verfassungsgericht (AYM),an den Markt und die Nachbarschaftswächter „manueller ausgehender Anruf“um Demonstrationen und Unruhen zu verhindern „Präventivmaßnahmen“ die Genehmigung widerrufen. Bei der Anordnung der manuellen ausgehenden Anwahl „Es gibt keine Garantien gegen Willkür“ Der Oberste Gerichtshof entschied, dass die Einschränkung des Rechts zur Abhaltung von Versammlungen und Demonstrationen nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprach. Der Oberste Gerichtshof lehnte den Antrag auf Aufhebung der Regelung ab, die den Wachen das Recht einräumte, Waffen zu benutzen. Die Aufhebungsentscheidungen des AYM werden neun Monate später wirksam.

CHP reichte Klage beim Verfassungsgericht ein

Einige Punkte im Gesetz über Basar- und Nachbarschaftswächter, das im Juni 2020 in Kraft trat, lösten Kontroversen aus, da den Wachen große Befugnisse verliehen wurden. CHP beantragte beim Verfassungsgericht die Aufhebung und Aussetzung der Durchsetzung von acht weiteren Bestimmungen des Gesetzes. Bei der Prüfung des Antrags entschied der Oberste Gerichtshof, sieben verschiedene Punkte und Paragraphen des Gesetzes zu streichen. Inmitten der Ausgaben, die die AYM abgesagt hat, sind die Wächter das Auffälligste. „manueller ausgehender Anruf“mit dem Ziel, Demonstrationen, Märsche und Unruhen zu verhindern „Präventivmaßnahmen“Die Gerichtsbarkeit wurde begründet.

Die Einschränkung ist nicht „legal“

Im Zusammenhang mit der im Amtsblatt veröffentlichten Entscheidung gilt der 6. Artikel des Gesetzes, Absatz C „Ergreifen von vorbeugenden Maßnahmen bis zum Eintreffen der allgemeinen Strafverfolgungsbehörden mit dem Ziel, Demonstrationen, Märsche und Unruhen zu verhindern, die das öffentliche System stören.“ Es wurde darauf hingewiesen, dass die Verordnung, die das Recht zur Organisation von Versammlungen und Demonstrationsmärschen gestattet, dieses Recht einschränkt. Unter Betonung, dass die Entscheidung nicht die Art, das Ausmaß und die Ziele der Handlungen und Situationen spezifiziert, die die öffentliche Ordnung und die den Wachen in der betreffenden Regel übertragenen Aufgaben und Befugnisse stören würden, „Es wurde davon ausgegangen, dass der rechtliche Rahmen und die Grundsätze in der Regel nicht festgelegt wurden und daher die Einschränkung des Rechts, Versammlungen und Demonstrationsmärsche zu organisieren, nicht den Anforderungen der Rechtmäßigkeit entspricht.“es wurde gesagt.

„Es gibt keine Garantie, Willkür zu verhindern“

Die Regelung, die im 6. Absatz des 7. Elements des Gesetzes enthalten ist und den Wachen die Befugnis gibt, manuell zu überwachen, wurde ebenfalls als verfassungswidrig befunden. In der Entscheidung, der betreffenden Verordnung, „Das Recht des Einzelnen, Respekt vor seinem Privatleben einzufordern“Es wurde festgestellt, dass die Regel sowohl Unsicherheiten enthält als auch keine Garantien zur Verhinderung von Willkür bietet. . „Es ist obligatorisch, dass die äußere Inspektion der Kleidung und des Eigentums von Personen nicht das Niveau einer Durchsuchung erreicht und dass ihre Grenzen durch objektive Maßnahmen bestimmt werden können.“in der angerufenen Entscheidung „Die Regel ist im Rahmen der allgemeinen Vorhersehbarkeit und Gewissheit nicht objektiv und objektiv in allen Situationen und Bedingungen anwendbar.“ Es enthält insofern Unsicherheit, als es durch die Entziehung der in der Verfassung unter dem Namen manueller Kontrolle geregelten Garantien zu Anträgen im Rahmen der Durchsuchung führt. Darüber hinaus bietet es keine ausreichenden Garantien, um die willkürliche Anwendung manueller Kontrolle durch die Verwaltung zu verhindern.Wörter waren enthalten.

„Nicht anwendbar und verständlich“

Der Oberste Gerichtshof gewährte im Gesetz auch Wachhunden Recht „Verhindern Sie diejenigen, die den Frieden und die Ruhe der Menschen stören und andere stören“ Er widerrief auch die Herrschaft seiner Autorität. Im Falle einer Nichtigerklärung wurde festgestellt, dass es keine Feststellung darüber gibt, ob die in der Regel enthaltenen Handlungen als Handlungen im Rahmen eines Vergehens gelten würden, welchen Umfang die Sperre hat, welche Befugnisse sie enthält und welches Ende sie hat: „Es ist auch möglich, dass die Sperrbefugnis über die Warnbefugnis hinausgeht und das Ausmaß eines Grundrechtseingriffs erreicht.“ In diesem Zusammenhang geht es darum, ob das Wort „Blockierung“ die Befugnis zur Anwendung von Gewalt oder zum Einsatz von Waffen umfasst, ob die Entscheidungen des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten auf die blockierten Handlungen angewendet werden und welche Art von Prozessen mit den Personen durchgeführt werden, die blockiert werden blockiert, was die Sperrbefugnis nicht umfasst, ob eine Verhinderung auch dann möglich ist, wenn die Verhinderungsmaßnahme in der Rechtsordnung nicht als Ordnungswidrigkeit geregelt ist. Obwohl keine Ordnungswidrigkeit oder Ordnungswidrigkeit vorliegt, besteht in den Wetten keine Klarheit darüber, ob Handlungen, die im Rahmen des Privatrechts Unbehagen hervorrufen, fallen in den Anwendungsbereich der Regelung. Aus diesem Grund ist die Regel nicht in einer Form anwendbar und verständlich, die kein Zögern und Zweifel sowohl seitens der Personen als auch seitens der Wachen zulässt. In diesem Fall kann nicht davon ausgegangen werden, dass die Einschränkung des Rechts auf Schutz und Entfaltung der materiellen und geistigen Existenz einer Person den Anforderungen der Rechtmäßigkeit genügt.

„Die Regel ist unklar“

Inmitten der vom Verfassungsgericht annullierten Elemente die Wachen „Die von den Eigentümern ergriffenen Maßnahmen zum Schutz von Eigentum wie Wohnungen, Arbeitsplätzen und Fahrzeugen innerhalb der Dienstzonen unvollständig abschließen“ Autorität wurde einbezogen. Gemäß der Entscheidung, „Im Rahmen der vorbeugenden und schützenden Aufgaben und Befugnisse der Wachen werden die von den Eigentümern von Wohnungen und Fahrzeugen ergriffenen Maßnahmen nicht erläutert. Es wurde festgestellt, dass „Auswertung vorgenommen wurde.

Kann nicht der Regulierung durch das Ministerium überlassen werden

Zu den Elementen, die vom Verfassungsgericht für nichtig erklärt wurden, gehörten auch die Regelungen bezüglich der Anstellung der Wachleute und ihrer Hierarchie nach ihrer Anstellung. Oberster Gerichtshof für die Beschäftigung von Wächtern „Es werden besondere Regeln wie Bildung, Alter, Gesundheit und körperliche Eignung angestrebt, die durch die vom Innenministerium erlassene Verordnung festgelegt werden.“Und „Um als Basar- und Nachbarschaftswächter angestellt zu werden, ist es unbedingt erforderlich, die Aufnahmeprüfung gemäß den in der Verordnung des Innenministeriums festgelegten Verfahren und Grundlagen erfolgreich zu bestehen.“hielt die Beschlüsse in Form der Verfassung aus folgendem Grund für verfassungswidrig: „Das formale Vorhandensein einer gesetzlichen Regelung zur Beschränkung des Zugangs zum öffentlichen Dienst reicht nicht aus; die Regelungen müssen konkret und vorhersehbar sein und in einer Form erfolgen, die keine Willkür zulässt.“ Dass das Recht über diese Qualifikationen verfügt, ist eine rechtsstaatliche Voraussetzung. Die Festlegung der anzustrebenden Kriterien für eine erfolgreiche Beschäftigung als Wachmann bleibt dem Regelwerk überlassen, ohne einen rechtlichen Rahmen zu ziehen. Angesichts dieses Prestiges wurde der Schluss gezogen, dass die Regeln mit der Notwendigkeit, Rechte und Freiheiten gesetzlich einzuschränken, unvereinbar sind.

Die Kriterien sind unangemessen

Auch der Beschluss im 2. Element des Gesetzes, der die Bestimmung der Vorgesetzten der Wachleute innerhalb der Berufshierarchie regelt, wurde aufgehoben. In der Aufhebungsentscheidung wurde festgestellt, dass die Stellung der Wachen in der Berufshierarchie innerhalb des Unterordnungs-Vorgesetzten-Verhältnisses und wer ihre Vorgesetzten seien, in der betreffenden Verordnung nicht dargelegt worden seien, „Da nicht klar und deutlich dargelegt wird, wie und nach welchen Kriterien die Aufsichtsbehörden bestimmt werden, verstößt die Regelung, die keine konkrete und vorhersehbare Regelung enthält, gegen den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit.“es wurde gesagt.

Die Authentifizierung ist keine Belastung

AYM spendet auch an die Wächter „Abwehr aktueller und potenzieller Gefahren durch die Begehung einer Straftat, Ermittlung der Täter bzw. gesuchten Personen“ Er lehnte den Antrag auf Aufhebung der Verordnung ab, die die Befugnis einräumte, Personen mit dem Ziel anzuhalten und zu identifizieren In der Entscheidung, in der es heißt, dass die den Wachen übertragenen Befugnisse auf ihre eigenen Regionen und Identitätsermittlungen beschränkt seien, wurde darauf hingewiesen, dass die Regelung keine große Belastung für den Einzelnen darstelle. Personen, die es unterlassen, den Wachen ihre Identität oder Dokumente zu zeigen und zu erklären, und deren Identität aufgrund einer Bullshit-Aussage nicht ermittelt werden kann. „halten“Es wurde festgestellt, dass die Verordnung zur Erteilung der Befugnis nicht gegen die Verfassung verstößt.

Erlaubnis zum Gebrauch einer Waffe

Der Oberste Gerichtshof lehnte auch den Antrag auf Aufhebung der Verordnung ab, die den Wachen das Recht einräumte, Waffen zu benutzen. Im Zusammenhang mit der Ablehnungsentscheidung wurde ausgeführt, dass bei der Erteilung dieser Befugnisse an die Wachen auf das Polizeipflichten- und -befugnisgesetz verwiesen wurde, „Es ist ersichtlich, dass entschieden wurde, dass eine Waffe verwendet werden kann, um die Angriffe zu neutralisieren und Personen festzunehmen, denen eine Festnahme, gewaltsame Inhaftierung oder Festnahme befohlen wurde, oder Verdächtige im Falle eines Vergehens, wodurch eine Garantie zur Verhinderung gegeben wird.“ der Einsatz von Autorität in einer ungewöhnlichen und in keinem Verhältnis zum Ziel des Auftrags stehenden Weise.“es wurde gesagt.

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