EYT-Mitglieder, deren Gehalt verspätet ist, können einen Vorschuss beantragen

Die Generaldirektion der SGK Pension Services gab bekannt, dass EJT-Mitglieder, deren Gehälter aufgrund der Unfähigkeit, den Prozess abzuschließen, verzögert wurden, nach dem 2. Juni einen Vorschuss beantragen können.

Nach Aussage der Generaldirektion Rentendienste wird für Opfer, deren Rente nicht innerhalb von 90 Tagen ausgezahlt werden kann, eine Vorschussregelung getroffen.

Rentner, die am 3. März 2023, dem Inkrafttreten der Regelung, ihren Ruhestand beantragt haben, ihr Gehalt aber nicht erhalten konnten, können ab dem 2. Juni einen Vorschuss bei der Einrichtung beantragen.

Vorschüsse können durch Abzug zukünftiger Forderungen gezahlt werden

Gezahlte Vorschüsse werden von der gezahlten Rente abgezogen. Wenn die Rente nicht innerhalb von 90 Tagen ausgezahlt werden kann, kann laut Regelung Personen, bei denen die SGK einen Rentenanspruch feststellt, auf schriftlichen Antrag einen Vorschuss auf ihre künftigen Rentenansprüche anrechnen lassen.

Die folgenden Bestimmungen sind im entsprechenden Teil des Rundschreibens mit der Nummer 2018/38 der Generaldirektion für Rentendienste enthalten:

„Für den Fall, dass die Versicherten und Begünstigten, die eine Zuweisung an die Einrichtung beantragen, nicht innerhalb von 90 Tagen ein Einkommen und eine Rente erhalten können, kann ein Vorschuss gezahlt werden, der von ihren künftigen Forderungen abgezogen wird, wenn sie einen schriftlichen Antrag an die Versicherten und Begünstigten richten, die dies beantragen Es wird davon ausgegangen, dass die Anstalt Anspruch auf ein Einkommen und eine Rente hat. Sie wird von der Anstalt festgelegt, sofern sie das Dreifache des Netto-Grundbetrags für die zu zahlenden Renten und das Doppelte des Netto-Grundbetrags für die Einkommen nicht übersteigt. Der Anteil Von den späteren Einkünften und Renten wird der Vorschussbetrag, der das zu bindende Einkommen und den monatlich angesammelten Betrag übersteigt, zu 1/4 abgezogen.

T24

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