Änderung der Erklärung der BRSA zu den von den Banken der Öffentlichkeit bekannt zu gebenden Jahresabschlüssen

Mit der neuen Verordnung der Banking Regulation and Supervision Agency (BDDK) wurde das „Kommuniqué über von Banken öffentlich bekanntzugebende Finanzberichte und damit verbundene Offenlegungen und Fußnoten“ geändert.

Gemäß der von der BRSA in der heutigen Ausgabe des Amtsblatts veröffentlichten Änderung wurde der Titel des 13. Punkts der Erklärung zu den von Banken öffentlich bekanntzugebenden Finanzberichten und den damit verbundenen Offenlegungen und Fußnoten in „Liquiditätsrisikomanagement, „Liquidity Coverage Ratio und Net Stable Funding Ratio“. Dem Eins-zu-eins-Element wurden einige Anekdoten hinzugefügt.

Im Kommuniqué werden Angaben zum Netto-Stable-Refinanzierungssatz gemacht, der gemäß der Verordnung zur Berechnung des Netto-Stable-Refinanzierungssatzes von Banken berechnet wird, sowie zum Format, das der Öffentlichkeit für die Posten dieses Satzes für das laufende und das vorangegangene Ende des Jahres bekannt gegeben wird Der Durchschnitt wird zusammen mit dem dreimonatigen einfachen arithmetischen Durchschnitt der Vorperiode separat erläutert.

In der Mitteilung, die am 1. Januar 2024 in Kraft tritt, heißt es, dass Banken numerische Erläuterungen zum Netto-Stable-Refinanzierungssatz geben werden, um die Ergebnisse und Informationen zu verstehen und dabei zumindest den Wert der Banken zu berücksichtigen , mit den wertvollen Posten, die sich auf die Hauptposten der stabilen Nettofinanzierungsrate auswirken, in der Mitte der Umsätze und im Laufe der Zeit. Es wurde festgestellt, dass sich die Informationen (Strategieänderungen, Finanzierungsstruktur, sich ändernde Situationen) und die Gründe dafür geändert haben Diese Änderungen werden erläutert.​​

(AA)

 

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