Die Länder der Europäischen Union bereiten sich auf die Besteuerung von Krypto-Assets vor

Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) haben vereinbart, Informationen in diesem Bereich automatisch auszutauschen, um die Verwendung von Krypto-Assets zur Steuerhinterziehung zu verhindern.

Dementsprechend werden die Einkünfte besonders vermögender Personen aus Krypto-Asset-Prozessen gemeldet und diese Informationen automatisch an andere Mitgliedsländer weitergegeben.

Der allgemeine Rahmen der Zusammenarbeit der Steuerverwaltungen wird erweitert und Kryptowerte werden darin einbezogen.

Für Kryptoassets werden Registrierungs- und Meldepflichten eingeführt.

Einkünfte aus Krypto-Vermögenswerten werden besteuert.

Es werden Gesetzeslücken bei der Verwendung von Krypto-Assets zur Steuervermeidung geschlossen.

Krypto-Assets werden ebenfalls in die Kategorien steuerpflichtiges Vermögen und Einkommen einbezogen.

Anbieter von Krypto-Asset-Diensten müssen obligatorische automatisierte Informationen an die Steuerbehörden weitergeben.

Für das Inkrafttreten des Abkommens ist die behördliche Zustimmung der Mitgliedsstaaten erforderlich.

(AA)

T24

Krypto-AssetSteuer
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