Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) haben vereinbart, Informationen in diesem Bereich automatisch auszutauschen, um die Verwendung von Krypto-Assets zur Steuerhinterziehung zu verhindern.
Dementsprechend werden die Einkünfte besonders vermögender Personen aus Krypto-Asset-Prozessen gemeldet und diese Informationen automatisch an andere Mitgliedsländer weitergegeben.
Der allgemeine Rahmen der Zusammenarbeit der Steuerverwaltungen wird erweitert und Kryptowerte werden darin einbezogen.
Für Kryptoassets werden Registrierungs- und Meldepflichten eingeführt.
Einkünfte aus Krypto-Vermögenswerten werden besteuert.
Es werden Gesetzeslücken bei der Verwendung von Krypto-Assets zur Steuervermeidung geschlossen.
Krypto-Assets werden ebenfalls in die Kategorien steuerpflichtiges Vermögen und Einkommen einbezogen.
Anbieter von Krypto-Asset-Diensten müssen obligatorische automatisierte Informationen an die Steuerbehörden weitergeben.
Für das Inkrafttreten des Abkommens ist die behördliche Zustimmung der Mitgliedsstaaten erforderlich.
(AA)
T24