Die Freiheit der Wahlpropaganda ist am Ende

Die Propagandafreiheit der politischen Parteien des Präsidenten und der 28. Parlamentswahlen endeten um 18.00 Uhr.

Artikel 49 des Gesetzes Nr. 298 über grundlegende Wahlentscheidungen und Wählerverzeichnisse, der die Propagandafreiheit und die Frist regelt, sieht vor, dass die Propaganda am Morgen des 10. Tages vor dem Wahltag beginnen und am Vortag um 18.00 Uhr enden soll der Wahltag.

Dementsprechend endete die Freiheit der politischen Propaganda der an den Wahlen teilnehmenden politischen Parteien mit dem Prestige von 18.00 Uhr.

Am Wahltag können Radiosender und Medien aller Art bis morgen 18:00 Uhr keine Nachrichten, Prognosen und Kommentare zur Wahl und zum Wahlergebnis abgeben.

Ab 21:00 Uhr am Wahltag sind alle Übertragungen kostenfrei. Wenn die YSK dies für erforderlich hält, kann sie das Sendeverbot morgen um 21:00 Uhr aufheben.

RTÜK erinnerte an die Verbote

In der Erklärung auf der RTÜK-Website heißt es, dass die Anwesenheit von Gästen wie Journalisten und Wissenschaftlern, die keine Kandidaten für die Wahlen sind, in den Diskussionsprogrammen, die am Vortag nach 18.00 Uhr stattfinden, keinen Schaden anrichte Wahl.

Laut RTÜK-Erklärung werden die Kundgebungen bis Samstag, 18.00 Uhr, ausgestrahlt und es ist bis zum Wahltag, 18.00 Uhr, verboten, Behauptungen und Kommentare zu den Wahlen und ihren Ergebnissen in den Medien abzugeben, und nur die Nachrichten über die Wahl werden ausgestrahlt Die Wahlbenachrichtigungen werden vom YSK in der Mitte des Wahltages zwischen 18.00 und 21.00 Uhr abgegeben und können veröffentlicht werden.

In der Erklärung heißt es: „Nach Schließung der Wahllokale ist es strengstens verboten, die Wahlergebnisse bekannt zu geben, falsche Informationen zu geben und manipulierende Veröffentlichungen zu machen, die die Öffentlichkeit in die Irre führen könnten, wenn keine Rundfunkfreiheit besteht.“ Es werden die härtesten Sanktionen verhängt Organisationen, die sich nicht an das Sendeverbot halten.“ Wort wurde verwendet.

Verbote am Wahltag

Darüber hinaus dürfen laut Beschluss des YSK am Wahltag von 06:00 bis 00:00 Uhr keine alkoholischen Getränke verkauft werden und es ist verboten, alkoholische Getränke an öffentlichen Orten auszuschenken und zu trinken. Die Cümbüş-Plätze bleiben für die Dauer der Abstimmung geschlossen und Mahlzeiten können nur in Restaurants serviert werden, die über eine hohe Unterhaltungsqualität verfügen.

Niemand anders als diejenigen, die den Auftrag haben, für Sicherheit und Ordnung zu sorgen, dürfen Waffen tragen.

Am Wahltag findet die Trauung nach 18:00 Uhr unter der Bedingung statt, dass die Wahlverbote und die festgelegten Regeln eingehalten werden.

 

T24

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