Veröffentlicht im Amtsblatt: 3 Monatsmieten werden von der Stiftung Immobilien in der erschütterten Region nicht abgezogen

Gemäß dem im Amtsblatt veröffentlichten Präsidialdekret; Aufgrund des Erdbebens vom 6. Februar werden die Mietpreise für Februar, März und April für die Immobilien der Generaldirektion für Stiftungen und fusionierte Stiftungen in den Provinzen, in denen der Ausnahmezustand ausgerufen wurde, nicht verlangt.

Gemäß dem mit der Unterschrift von Präsident Recep Tayyip Erdoğan veröffentlichten Präsidialerlass wurden die Mietforderungen von Februar, März und April 2023 für die Generaldirektion für Stiftungen und fusionierte Stiftungen in den Provinzen, in denen der Ausnahmezustand ausgerufen wurde, erlassen. Für diese Monate geleistete Mietzahlungen werden je nach Ablauf oder Fortsetzung des Mietvertrags rückerstattet oder abgezogen. Wenn die Mieter der genannten Immobilien ihre Verträge mit eigenen Forderungen innerhalb einer Frist von 1 Monat ab dem Datum des Inkrafttretens der Verfügung kündigen, werden sie innerhalb eines Monats ab dem Datum des Antrags geräumt. In diesem Fall entsteht gegenüber dem Mieter kein Anspruch wegen vorzeitiger Rückgabe der unbeweglichen Sachen. (DHA)

 

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