In Belgien ist ab heute eine Pauschale von 0,27 Euro pro Kilometer für diejenigen obligatorisch, die mit dem Fahrrad zur Arbeit fahren.
In Belgien wurde es durch die Vereinbarung zwischen Vorgesetzten und Personalvertretern im Rahmen des Nationalen Arbeitsamtes notwendig, Fahrradzulagen für diejenigen zu gewähren, die mit dem Fahrrad zur Arbeit fahren.
Demnach erhalten Beschäftigte von ihrem Chef eine Kilometerpauschale von 0,27 Euro, wenn sie ab dem 1. Mai mit dem Rad zur Arbeit fahren. Dieser Freibetrag ist steuerfrei.
Die tägliche Fahrradpauschale eines Mitarbeiters darf 40 Kilometer nicht überschreiten. Damit wird die Fahrradpauschale auf 10,8 Euro pro Tag begrenzt.
Bisher konnten die Chefs über die Fahrradpauschale entscheiden. Rund 30 Prozent der Chefs bezahlten dabei ihre Mitarbeiter, die Fahrräder nutzen, nach der Differenz zwischen Wohnort und Arbeitsplatz.
Mit der neuen Anwendung soll die Nutzung von Fahrrädern im Land weiter verbreitet werden. (AA)
T24