BRSA hat die Verjährungsfrist im Erdbebengebiet um 3 Monate verlängert

Die Bankenregulierungs- und Aufsichtsbehörde (BDDK) hat die Antragsfrist für Begünstigte oder deren Erben, deren Ansprüche aufgrund der Erdbeben in Kahramanmaraş erloschen sind, um 3 Monate verschoben.

Gemäß dem in der heutigen Ausgabe des Amtsblatts veröffentlichten Ratsbeschluss der BRSA wurde beschlossen, die Frist vom 15. Juni 2023, die der 15. Juni 2023 ist, bis zum 15. September 2023 für Einlagen, Beteiligungsfonds, Treuhandvermögen und Forderungen anzuwenden mit dem Prestige von 2022 abgelaufen sind, oder deren Erben.

Es wurde auch beschlossen, dass die Preise des Jahres 2022, die nicht vom Begünstigten oder seinen Erben verlangt werden, zusammen mit den Zinsen und Gewinnanteilen auf die Konten des Spareinlagenversicherungsfonds bei der Zentralbank der Republik überwiesen werden können Türkei (CBRT) oder vom Fondsrat zu bestimmende Banken bis zum 30. September 2023. .

(AA)

T24

Comments (0)
Add Comment