Der Bankenregulierungs- und Aufsichtsrat (BDDK) hat die Laufzeiten und Kreditsummen für zu vergebende Kredite für inländische Elektrofahrzeuge geändert. Dementsprechend wird für Elektrofahrzeuge bis zu 900.000 TL ein 70-prozentiges Darlehen mit einer Laufzeit von 48 Monaten gewährt.
Laut Aussage der BRSA wurden die Fälligkeitstermine der gewährten Kredite zum Kauf inländischer Elektrofahrzeuge geändert.
In der Erklärung wurde festgestellt, dass Vorschriften nur für Elektrofahrzeuge erlassen wurden, die von Steuerzahlern hergestellt wurden, die in den Geltungsbereich der nicht fortlaufenden 12. Ausgabe des Körperschaftsteuergesetzes Nr. 5520 vom 13.06.2006 fallen.
Mit der vorgenommenen Änderung betragen die Kreditlaufzeiten 48 Monate für Kredite, die für den Kauf von Fahrzeugen mit einem Wert von 900.000 TL oder weniger gewährt werden, 36 Monate für Kredite, die für Fahrzeuge über 900.000 TL und bis zu 1 Million 800.000, 1 Million gewährt werden 800 Tausend TL und 2 Millionen 200 24 Monate für Fahrzeuge in der Mitte von tausend TL und 12 Monate für Fahrzeuge bis zu 2 Millionen 200 Tausend und 2 Millionen 800 Tausend TL.
Bei zu verlängernden Fahrzeugkrediten beträgt das Verhältnis des Kreditpreises zum Fahrzeugpreis 70 Prozent bei Fahrzeugen mit 900.000 TL und darunter, 50 Prozent bei Fahrzeugen in der Mitte von 900.000 – 1 Million 800.000 TL und bei Fahrzeugen in die Mitte von 1 Million 800 000 TL und 2 Millionen 200 000 TL Es wurde erklärt, dass es 20 Prozent nicht überschreiten sollte und dass es 0 Prozent für Fahrzeuge bis zu 2 Millionen 200 000 und 2 Millionen 800 000 TL sein würde.
T24