Die Beschwerde der Kettenmärkte gegen die von der Wettbewerbsbehörde verhängte Sanktion wurde abgewiesen.

Alle beim Verwaltungsgericht erhobenen Einwände bezüglich der Geldbuße in Höhe von 2,7 Milliarden TL, die zuvor von der Wettbewerbsbehörde gegen 5 Kettenmärkte verhängt worden war, wurden zurückgewiesen.

BİM hatte zuvor gegenüber der Public Disclosure Platform eine Erklärung zu diesem Thema abgegeben und angekündigt, die Angelegenheit vor das Berufungsgericht zu bringen.

bei Bloomberg HT zu den Nachrichten Demnach wurden die Anträge anderer Filialisten auf Aufhebung des Bußgeldes vom Verwaltungsgericht abgewiesen. In diesem Zusammenhang wurden Wettbewerbsstrafen von 958,1 TL für BİM, 646,6 TL für A101, 517,7 TL für Migros, 384,4 TL für Şok, 142,5 Millionen TL für Carrefoursa und 22,2 Millionen TL für Savola Gıda verhängt.

2,7 Milliarden TL Geldstrafe wurden verhängt

Nach Bekanntgabe der Entscheidungen haben die Märkte 30 Tage Zeit, um den Fall vor das Berufungsgericht zu bringen. Im Oktober 2021 wurden gegen 5 Kettenmärkte und Savola Gıda Geldbußen in Höhe von insgesamt 2,7 Milliarden TL wegen Kartellbildung und Preisabsprachen verhängt.

Nach Beendigung des Bußgeldverfahrens leiteten die Unternehmen das Gerichtsverfahren ein, und im vergangenen Dezember wurden die mündlichen Verteidigungen der Unternehmen angehört.

KLICK: Wettbewerbsbehörde hatte Bußgeld verhängt: BİMs Einspruch wurde zurückgewiesen

T24

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