6 öffentliche Liegenschaften wurden verkauft; Es wurde erlaubt, den Bebauungsplan zu ändern, der 15 Stockwerke in Çayyolu zuließ.

AKP-Generalführer und Präsident Tayyip Erdoğan ; Er unterzeichnete die Änderung des Bebauungsplans, die den Verkauf von 6 öffentlichen Immobilien in Istanbul, Izmir, Ankara, Bodrum, Adana und Muş durch Privatisierung und den Bau von 15 Stockwerken auf dem Grundstück in Ankara Çayyolu ermöglicht.

AKP-Generalführer und Präsident Recep Tayyip Erdoğan unterzeichneten sieben weitere Resolutionen.

Die im Amtsblatt veröffentlichten Präsidentenentscheidungen lauten wie folgt:

KELLER

Der Verkauf von insgesamt 5.000 939 Quadratmetern Immobilien in Muğla Bodrum Geriş, deren Eigentum beim Finanzministerium registriert ist, an Gülmar für 121 Millionen 500.000 TL,

ISTANBUL

Der Verkauf von etwa 9.000 Quadratmetern unbeweglichem Vermögen in Büyükçekmece, Istanbul, dessen Eigentum beim Schatzamt registriert ist, an Kırmızıoğlu Mühendislik für 30 Millionen 650.000 TL,

IZMIR

Der Verkauf von insgesamt 15.547 Quadratmetern Immobilien in Çiğli, İzmir, deren Eigentum beim Finanzministerium registriert ist, an Metropol für 250 Millionen TL,

ANKARA

Der Verkauf von 12.977 Quadratmetern Immobilien in Ankara Yenimahalle im Zusammenhang mit der Sümer Holding an Betapark İnşaat für 46 Millionen 500.000 TL,

ADANA

Der Verkauf von 39.000 780 Quadratmetern Immobilien in Adana Karataş, deren Eigentum unter dem Namen des Finanzministeriums registriert ist, an Barajpark İnşaat für 247 Millionen TL,

MUŞ

GENEHMIGTE den Verkauf von 12.563 Quadratmetern Immobilien in Muş, deren Eigentum den türkischen Zuckerfabriken gehört, an Nihat Bala für 20 Millionen 400.000 TL.

Zonenänderung in Çayyolu

Erdogan unterzeichnete auch eine Bebauungsplanänderung. Der von Erdoğan genehmigte Präsidentenbeschluss lautet wie folgt: „Entwicklungswohngebiet (Präzedenzfall: 1,50, Höhe: 15 Stockwerke), Park und Straße“, vorbereitet von der Privatisierungsverwaltung für das Grundstück mit der Nummer 29629 in Ankara Çayyolu bezüglich des Eigentums an den Finanzen Finanzministerium: Als Ergebnis der Bewertung der Einwände, die während des Aussetzungsverfahrens gegen die Änderung des Nazım-Bebauungsplans im Maßstab 1/1000 und die Änderung des Umsetzungs-Bebauungsplans im Maßstab 1/1000 vorgebracht wurden; Die Einwendungen wurden zurückgewiesen.

T24

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