„EYT-Einstellung“ kam zum grünen Pass, der den Exporteuren gegeben wurde. Demnach verliert der noch beschäftigte Arbeitnehmer mit EYT seinen grünen Pass nicht.
Nach den Nachrichten von Mithat Yurdakul von Milliyet verlieren Personen, die nach dem EJT-Gesetz in den Ruhestand treten, wenn sie nicht Eigentümer oder Partner des exportierenden Unternehmens sind und ihren grünen Pass als „Unternehmensangestellter“ erhalten haben, ihr Passrecht, wenn sie dies tun kündigen ihren Job für den Ruhestand. Wenn sie nachweisen, dass sie innerhalb von drei Werktagen nach ihrer Entlassung wieder in demselben Unternehmen arbeiten, müssen sie ihre Pässe nicht zurückgeben und die Pässe können weiterhin verwendet werden.
T24