Limits für Stadtumbaudarlehen erhöht

Der Beschluss des Präsidiums über die Änderung des Beschlusses über die Zinsgrundlage für die von den Rechtsinhabern zu verwendenden Darlehen von den Banken gemäß dem Gesetz Nr. 6306 wurde im Amtsblatt veröffentlicht.

Mit dem Beschluss wurde die Antragsfrist bei der Bank ab Räumungs- oder Abrisstermin von einem Jahr auf drei Jahre verlängert, um Herstellungs-, Anschaffungs- und Nachrüstdarlehen verzinsen zu können.

Von 240.000 TL bis 320.000 TL an Kreditobergrenzen, von 600.000 TL bis 1 Million 250.000 TL für Wohnungsbaudarlehen und Wohnungserwerbsdarlehen, von 600.000 TL bis 800.000 TL für Arbeitsplatzherstellungsdarlehen und Arbeitsplatzdarlehen wurde von 250.000 TL auf 350.000 TL erhöht.

T24

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