Berichten zufolge billigte die schwedische Regierung die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs, der den von der Türkei beantragten Auslieferungsantrag des Terrorverdächtigen ablehnte.
Die schwedische staatliche Nachrichtenagentur TT berichtete, dass die Regierung die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs anlässlich der schwedischen Staatsbürgerschaft des 50-jährigen Terrorverdächtigen bestätigt habe.
Es wurde erklärt, dass die Entscheidung auf der Kabinettssitzung getroffen wurde, die während der Woche stattfand.
Der Auslieferungsantrag des von der Türkei gesuchten flüchtigen Tatverdächtigen wurde am 20. November 2022 vom Obersten Gerichtshof abgelehnt. (AA)
T24