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Oberster Wahlrat (YSK),Präsident und AKP-Generalführer, der zum dritten Mal bei den am 14. Mai stattfindenden Präsidentschaftswahlen kandidierte Recep Tayyip Erdoğanüber gegeben „kann gewählt werden“ erläuterte die Relevanz der Entscheidung. In der Erklärung der YSK wurde erwähnt, dass Erdogan am 24. Juni 2018 gemäß dem 101. Element der Verfassung und dem dritten Element des Gesetzes Nr. 6271 zum ersten Mal zum Präsidenten gewählt wurde.
Nur noch wenige Tage bis zu den Wahlen, die Diskussionen über die Kandidatur von Präsident Erdogan vor den Wahlen am 14. Mai gehen weiter. Die YSK äußerte sich zu Erdoğan, dessen Kandidatur von vielen Parteien und Institutionen angefochten wurde.
YSK betonte in seiner vorherigen Erklärung, dass Erdogans Kandidatur „legal“ sei, und erklärte, dass er für die Wahlen am 14. Mai kandidieren könne. YSK erläuterte die Relevanz der Entscheidung.
Im Zusammenhang mit der Entscheidung, mit der die Einwände gegen die Kandidatur von Erdoğan zurückgewiesen wurden, wurde festgestellt, dass die ersten Wahlen im Jahr 2018 mit der Änderung der Verfassung und der 101. Frage zur Bestimmung der Aufgaben und Befugnisse des Präsidenten im Jahr 2017 und der Die zweite Wahl findet am 14. Mai statt.
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