Das Gouverneursamt von Muş gab bekannt, dass Versammlungen, Pressemitteilungen und Demonstrationen für 5 Tage verboten wurden.
In der Erklärung des Gouverneursbüros wurde festgestellt, dass die erfolgreichen Operationen der Sicherheitskräfte gegen terroristische Organisationen im ganzen Land und außerhalb der Grenzen fortgesetzt wurden.
In der Erklärung wurde festgestellt, dass Versammlungen und Demonstrationsmärsche von den Abteilungen abgehalten werden könnten, die terroristische Organisationen unterstützen, indem sie Vorwände für die Operationen vorbringen, und dass diese Aktivitäten in gewalttätige Bewegungen und Propaganda umschlagen könnten, indem sie provoziert werden, und es wurde erklärt, dass dies evaluiert wurde dass die öffentliche Ordnung und die Sicherheit des Lebens und des Eigentums der Menschen durch aufsehenerregende Aktionen gefährdet werden könnten, die durch die Wahl der Orte, an denen die Menschen stark leben, zu organisieren sind.
In der Erklärung wurde festgestellt, dass illegale Organisationen und ihre Erweiterungen eingeladen wurden, auf Social-Media-Plattformen im ganzen Land zu handeln, und Folgendes wurde festgestellt:
„Das Auftreten der oben genannten Ereignisse in unserer Provinz, die die öffentliche Ordnung beeinträchtigen können, und mögliche Ereignisse, die in unserer Provinz auftreten können, kann verhindert werden, indem die nationale Sicherheit und die öffentliche Ordnung mit dem etablierten Frieden und Vertrauen gewährleistet, Fehler verhindert und die Grundrechte und -freiheiten geschützt werden und allgemeine Ordnung, Verhinderung von Gewalttaten, Beseitigung von Plänen terroristischer Organisationen“, sagte er. In diesem Zusammenhang alle Versammlungen und Shows innerhalb der Grenzen unserer Provinz, ausgenommen offizielle Feiertage, offizielle Gedenkfeiern, offizielle Zeremonien und Feiern, sportliche Aktivitäten, wissenschaftliche , kommerzielle und wirtschaftliche Aktivitäten und Versammlungen, die von öffentlichen Einrichtungen und Organisationen organisiert werden sollen, mit Veranstaltungen, die das Gouverneursamt für angemessen hält, Marsch, Pressemitteilung, Versammlung im Innen- oder Außenbereich, Protest, Kundgebung, Zeltaufbau, Sitzstreik, Aufstand, Hungerstreik , Gedenkfeier, Plakat, Spruchband, Plakataufhängung, Flyer, Flugblattverteilung, Signiertisch, Fackelbeleuchtung, Alle Veranstaltungen wie Tagungen und ähnliche Veranstaltungen sind für 5 Tage, vom 00.01 am 3. April bis 23.59 am 7. April, verboten.
T24