Heute ist der letzte Tag für die Bewerbung der Wähler, die in der mobilen Wahlurne wählen werden. Krankheits- oder verletzungsbedingt bettlägerige Wähler können bis 17.00 Uhr mit dem „Antragsformular Mobiler Wahlurnenrat“ beim Bezirkswahlratspräsidium oder dem Mukhtar-Büro beantragen, in mobilen Wahlurnen wählen zu dürfen.
Für krankheits- oder wahnsinnig bettlägerige Wähler werden auch bei dieser Wahl mobile Wahlurnen eingerichtet. Diese Wähler können ihre Stimme in mobilen Wahlurnen abgeben.
Die Regelung, die erstmals bei den Präsidentschafts- und 27. Parlamentswahlen am 24. Juni 2018 getroffen wurde, kam bei den Kommunalwahlen 2019 zum zweiten Mal zur Anwendung.
Bei den am 14. Mai stattfindenden Präsidentschafts- und 28. Parlamentswahlen geht die Wahlurne für bettlägerige Wähler zum dritten Mal an die Wahlurne.
Für die Stimmabgabe in mobilen Wahlurnen wird ein „Antragsformular für den Rat für mobile Wahlurnen“, das unter der Internetadresse „www.ysk.gov.tr“ erhältlich ist oder bei den Bezirkswahlausschüssen erhältlich ist, an den Leiter der Bezirkswahl geschickt Rat oder an den Leiter des Bezirkswahlausschusses.
Die Bewerbungen, die am Montag, den 20. März 2023 um 08:00 Uhr, dem Startdatum der Aussetzung, begonnen haben, enden heute um 17:00 Uhr.
In diesem Antrag müssen ein „Antragsformular für den mobilen Wahlurnenrat“ und ein Gesundheitsbericht mit der Angabe „er ist aufgrund seiner Behinderung bettlägerig“ oder „er ist aufgrund seiner Krankheit bettlägerig“ eingereicht werden.
Von den Wählern, die bei der vorangegangenen Wahl als dauerhaft bettlägerig befunden wurden und in die Wählerliste der mobilen Wahlurne aufgenommen wurden, sowie von den Wählern, die aufgrund der elektronisch erhobenen Daten als dauerhaft bettlägerig befunden wurden, wird jedoch kein Gesundheitsbericht angefordert vom Gesundheitsministerium.
Nur diejenigen, die in Provinz- und Bezirkszentren leben, können in mobilen Wahlurnen wählen, und bettlägerige Wähler in Dörfern und Städten können sich nicht in mobilen Wahlurnen registrieren.
Wahlen mit Seh- oder Hörbehinderungen können nur wegen dieser Nachteile nicht in die Liste der mobilen Wahlurnen aufgenommen werden, und es werden maximal 25 Wähler in einer Wahlurne wählen.
Die Bezirkswahlausschüsse werden am Montag, den 17. April 2023 mit der Arbeit beginnen, mobile Wahlurnen zu schaffen und bettlägerige Wähler in mobile Wahlurnen zu verwandeln und den Wahlurnenrat zu bestimmen, dem sie zugeordnet werden.
T24