Türkischer Fußballverband (TFF)Schlichtungsrat, Leiter des Galatasaray Clubs Dursun UsbekischTechnischer Leiter von Fenerbahce, während er den 21-tägigen Rechtsentzug und eine Geldstrafe von 50.000 TL aufhob, Jörg Jesus wies die Berufung zurück. Darüber hinaus der Rat; Leiter des Fenerbahce-Clubs Ali Koc200.000 TL Geldstrafe und Başakşehirs Sperre des technischen Managers Emre Belözoğlu für 2 Spiele.
Die vom Schlichtungsrat getroffenen Entscheidungen lauten wie folgt:
„Der Einspruch von Galatasaray A.Ş. und seinem Vorsitzenden Dursun Aydın Özbek gegen die Entscheidung der PFDK vom 23.03.2023 mit den Nummern E.2022-2023/744 – K.2022-2023/946 wurde geprüft. 31.03.2023 zur Anhörung bestellt Bei der am Freitag um 14:30 Uhr abgehaltenen Anhörung wurden die Stellvertreter von Galatasaray A.Ş., Klubchef Dursun Aydın Özbek, Rechtsanwalt Selçuk Uysal, Rechtsanwalt Can Natan, Rechtsanwalt Süleyman Anıl Özgüç als bereit befunden und ihre Erklärungen abgegeben. Als Ergebnis der Verhandlung;
– Aufgrund der sportfeindlichen Aktion in den Beiträgen von Galatasaray A.Ş. auf dem Social-Media-Konto des Vereins zwischen dem 18.03.2023 und dem 19.03.2023 wurde FDTs 36/1-d. Die gemäß der Ausgabe verhängte Geldbuße von 200.000,00 TL mit der Annahme des Einspruchs einstimmig aufzuheben,
– 21-tägiger Entzug der Rechte und 50.000 von Galatasaray A.Ş. durch Dursun Aydın Özbek aufgrund der unsportlichen Handlung in den Beiträgen auf dem Social-Media-Konto des Clubs gemäß 36/1-d und 36/1- b Elemente der FDT. Die Geldstrafe von ,00 TL abzuschaffen, einstimmig,
„Der Einspruch gegen die Entscheidung der PFDK vom 23.03.2023 mit den Nummern E.2022-2023/742 – K.2022-2023/926 in Bezug auf Emre Belözoğlu, den technischen Manager des Medipol Başakşehir Football Club, wurde geprüft. Als Ergebnis der Verhandlungen;
– 36/1-c und 35/4 aufgrund des sportfeindlichen Verhaltens von Emre Belözoğlu, dem technischen Leiter des Fußballvereins Medipol Başakşehir, gegenüber den Schiedsrichtern vor und nach dem Ausschluss. Da davon ausgegangen wurde, dass hinsichtlich des Beweises, der rechtlichen Qualifizierung und der Strafbemessung kein Fehlverhalten vorlag, wurde die mit der Ablehnung des Antrags zu bestätigende Entscheidung einstimmig
– Ablehnung des Verschiebungsantrags, einstimmig,“
„Der Einspruch von Galatasaray A.Ş. gegen die Entscheidung der PFDK vom 23.03.2023 mit den Nummern E.2022-2023/740 – K.2022-2023/930 wurde geprüft. Als Ergebnis der Verhandlungen;
– Aufgrund der von den Unterstützern von Galatasaray A.Ş., 52/2 der FDT, verursachten Feldvorfälle. Da davon ausgegangen wurde, dass kein Widerspruch in Bezug auf Beweise, generische Charakterisierung und Festsetzung der Strafe bestand, wurde der Antrag abgelehnt und die Entscheidung einstimmig angenommen.
– Aufgrund der Tatsache, dass die Treppenhäuser von Galatasaray A.Ş. nicht leer gelassen wurden und diese Aktion zum dritten Mal im gleichen Zeitraum durchgeführt wurde, wurde FDT’s 49/3. Da davon ausgegangen wird, dass hinsichtlich Beweis, rechtlicher Qualifizierung und Festsetzung der Strafe kein Fehlverhalten vorliegt, wird der Antrag abgelehnt und die Entscheidung einstimmig angenommen,
– Aufgrund des unangemessenen und böswilligen Jubels der Fans von Galatasaray A.Ş. und des fünften Mal, dass diese Aktion in dem Spiel durchgeführt wurde, in dem es der Gastverein war, FDTs 53/2. mit einer Geldstrafe von 130.000,00 TL gemäß der Ausgabe 53/3 des FDT bestraft werden. Bei der Entscheidung, die übel und bösartig jubelnden Zuschauer im Nord-Ober-C-Block der Gästetribüne daran zu hindern, als Gastverein in das nächste Spiel einzutreten, indem ihre Karten im Rahmen des elektronischen Tickets gesperrt wurden, wurde dies so verstanden keine Unrichtigkeit in Bezug auf die offensichtliche, generische Charakterisierung und die Festsetzung der Strafe vorlag, wurde der Antrag zurückgewiesen.
„Der Einspruch von Fenerbahçe Futbol A.Ş. und der Entscheidung der PFDK vom 23.03.2023 mit den Nummern E.2022-2023/743 – K.2022-2023/928 bezüglich ihres Anführers Yıldırım Ali Koç wurde geprüft. Als Ergebnis der Verhandlungen ;
– Aufgrund des unangemessenen und schrecklichen Jubels, der von den Fans von Fenerbahçe Futbol A.Ş. verursacht wurde, und diese Aktion zum 8. Mal in dem Spiel durchgeführt wurde, in dem es der Gastverein war, FDTs 53/2. mit einer Geldstrafe von 220.000,00 TL gemäß der Ausgabe 53/3 der FDT bestraft werden. Ablehnung des Antrags, da davon ausgegangen wurde, dass kein Fehlverhalten im Hinblick auf den Beweis, die generische Charakterisierung und die Festsetzung der Strafe vorliegt, in der Entscheidung, die Zuschauer in den Blöcken Roof Lounge A, B zu verhindern, die unangemessen und schrecklich waren Jubel, das Spiel zu betreten, in dem sie der nächste Gastverein waren, indem sie ihre Karten im Rahmen des elektronischen Tickets sperren. die Entscheidung einstimmig zu bestätigen,
– Aufgrund der Aussagen und Beiträge von Fenerbahçe Futbol A.Ş. aus dem offiziellen Social-Media-Konto des Vereins, FDTs 38/3 und 38/2. Da davon ausgegangen wurde, dass bei der Bestrafung von 200.000,00 TL Geldbuße in Bezug auf die rechtliche Charakterisierung und Bestimmung der Strafe kein Fehlverhalten vorliegt, wird der Antrag abgelehnt und die Entscheidung einstimmig angenommen.
– Aufgrund der Aussagen und Posts des offiziellen Social-Media-Accounts von FDTs 38/3 und 38/2, die von Yıldırım Ali Koç, dem Vorsitzenden von Fenerbahçe Futbol A.Ş., gemacht wurden. Da davon ausgegangen wurde, dass die Bestrafung von 200.000,00 TL gemäß den Elementen des Gesetzes in Bezug auf die rechtliche Charakterisierung und Bestimmung der Strafe kein Fehlverhalten darstellt, wird der Antrag abgelehnt und die Entscheidung einstimmig angenommen.
„Der Einspruch von Fenerbahçe Futbol A.Ş. gegen die Entscheidung der PFDK vom 23.03.2023 mit den Nummern E.2022-2023/745 – K.2022-2023/945 bezüglich des technischen Offiziers Jorge Fernando Pinheiro De Jesus wurde geprüft Verhandlungsergebnis, ;
– Der technische Manager von Fenerbahce Futbol A.Ş., Jorge Fernando Pinheiro De Jesus, wurde mit 36/2 und 35/4 ausgezeichnet. Da davon ausgegangen wurde, dass die Verhängung einer Geldbuße in Höhe von 104.000,00 TL gemäß den gesetzlichen Bestimmungen kein Fehlverhalten darstellt, wird der Antrag in Bezug auf die rechtliche Einstufung und Bestimmung der Strafe abgelehnt und die Entscheidung genehmigt einstimmig,“
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