Im Rahmen der Verbindlichkeiten inländischer juristischer Personen mit Fremdwährungsverbindlichkeiten wurden Art und Grundlage der bei der Fremdwährungsumrechnung zu erbringenden Grundlagen bzw. Türkische-Lira-Einlagen- und Beteiligungsfondskonten neu festgelegt.
Die KKM-Verordnung, die an Unternehmen mit Fremdwährungsdarlehen mit einer Laufzeit von 1 Monat angeschlossen werden kann, wurde im Amtsblatt veröffentlicht. Das Unternehmen, das zu Beginn der Laufzeit die Fremdwährung wechselt, kann am Ende der Laufzeit wieder TL in Höhe der Fremdwährung kaufen.
Die Guthaben auf Fremdwährungseinlagen in US-Dollar, Euro und Britischen Pfund sowie Beteiligungsfondskonten in Fremdwährung bei Banken von in Fremdwährung ansässigen juristischen Personen mit Fremdwährungsverbindlichkeiten werden zum Stichtagskurs in Türkische Lira umgerechnet, sofern der Kontoinhaber verlangt es.
Die so von der Bank erhaltene Fremdwährung wird von der Zentralbank zum jeweiligen Fälligkeitskurs gekauft und die türkische Lira an die entsprechende Bank überwiesen.
Für inländische juristische Personen wird von der Bank ein türkisches Lira-Einlagen- oder Partizipationskonto mit von der Zentralbank festzulegenden Laufzeiten von mindestens 1 Monat eröffnet.
T24