Wer von politischen Parteien und Wählern für die Präsidentschaftskandidatur nominiert werden möchte, kann sich ab heute bewerben. Die Bewerbungsfrist für diejenigen, die von den Wählern für die Präsidentschaftskandidatur nominiert werden wollen, läuft am 20. März ab, und die Bewerbungsfrist für die Präsidentschaftskandidatur durch politische Parteien endet am 23. März.
Das Bewerbungsverfahren beim Supreme Election Board (YSK) hat für politische Parteien und diejenigen, die von den Wählern für die Präsidentschaftskandidatur nominiert werden wollen, begonnen.
Gemäß dem Kalender der YSK für die am 14. Mai stattfindenden Präsidentschaftswahlen und die Parlamentswahlen der 28. Periode enden die Kandidaturanträge derer, die von den Wählern für die Präsidentschaftskandidatur nominiert werden wollen, morgen um 17.00 Uhr.
Der Vorstand wird die Prüfung der Kandidaturanträge derjenigen abschließen, die von den Wählern nominiert werden möchten, und die Mängel und diejenigen, deren Kandidatur abgelehnt wird, werden den Kandidaten mit dem Prestige eines Eins-zu-Eins-Tages um 23.00 Uhr mitgeteilt.
Bis 21. März für den vom YSK abgelehnten Kandidaten
Die Frist für den Kandidaten, der von den Wählern nominiert werden möchte und dessen Bewerbung von der YSK abgelehnt wird, läuft am 21. März um 15.00 Uhr ab.
Über die Anträge auf Wiederholungsprüfung entscheidet der Ausschuss um 17.00 Uhr. Unter denen, die von den Wählern für die Präsidentschaftskandidatur nominiert werden wollen, werden diejenigen, deren Bewerbungen angenommen werden, um 20:00 Uhr von der YSK bekannt gegeben.
6 Tage für 100.000 Unterschriften
Die 100.000 Unterschriften, die für die Nominierung der Kandidaten durch die Wähler erforderlich sind, werden vom 22. März bis 27. März gesammelt.
Die Bewerbungsfrist für die Präsidentschaftskandidatur der politischen Parteien läuft am 23. März um 17.00 Uhr ab.
Die endgültige Liste der Präsidentschaftskandidaten wird am 31. März im Amtsblatt veröffentlicht und der Propagandazyklus für die Präsidentschaftswahlen beginnt.
T24