Der Oberste Wahlrat (YSK) legte den Stil und die Grundlage fest, die beim Kauf von Waren und Dienstleistungen und anderen Ausgaben im Zusammenhang mit den Wahlen anzuwenden sind, damit die im Ausland lebenden Wähler an den Präsidentschaftswahlen und den Parlamentswahlen der 28. Periode teilnehmen können.
Gemäß der im Amtsblatt veröffentlichten YSK-Entscheidung werden bei den am Sonntag, dem 14. Mai 2023, stattfindenden Präsidentschaftswahlen und den 28. Parlamentswahlen alle Ausgaben durch die Abschlusszahlung im Inland und die Vorauszahlung im Ausland gedeckt.
Für die im Zentrum zu tätigenden Ausgaben wird der Generaldirektor der YSK-Wahldienste der Hauptausgabenbeauftragte für den Leiter der Übersee-Bezirkswahldelegation sein, der bevollmächtigt wurde, mit den Dokumenten Mittel für die im Ausland zu tätigenden Ausgaben zu übersenden .
Als Missionschefs und Generalkonsuln werden je nach Art der zu wählenden Auslandsvertretung diejenigen bestimmt, die von der Ausgabenbehörde schriftlich beauftragt werden und für die zu tätigenden Ausgaben gegenüber der Ausgabenbehörde verantwortlich sind.
Die Kosten werden nach Anordnung des YSK übernommen
Ausgaben für Fracht, Miete, Versicherung, Kommunikation, Dienstleistungseinkäufe, Einkäufe von Waren und Verbrauchsgütern, gesetzliche Verpflichtungen in den Ländern, in denen Wahlen abgehalten werden, oder andere Ausgaben, die von den lokalen Behörden verlangt werden, Ausgaben, die sich aus Wechselkursdifferenzen ergeben, die vorhersehbar sind zum Zwecke der Stimmabgabe in den Ländern erfolgen, in denen sich die im Ausland lebenden Wähler befinden.Tagespreise werden nach Anordnung des YSK-Präsidiums erfüllt.
Bei den zu tätigenden Käufen von Waren und Dienstleistungen werden Bedürftige durch eine Preisrecherche am Markt durch den Vergabestellentreuhänder, dem die Ausschreibungsvollmacht ohne Ankündigung und ohne Gewähr erteilt wurde, bereitgestellt.
Eine Vorauszahlung wird auf die Bankkonten überwiesen, die von jeder Auslandsvertretung speziell für die Wahl eröffnet und der Präsidentschaft des Overseas District Election Committee mitgeteilt werden, auf den Namen des Spending Officer’s Trustee.
Vorauszahlungen werden nur für Wahlarbeit und -verfahren im Ausland verwendet.
Die Zahlungsregeln werden in Übereinstimmung mit der Gesetzgebung des jeweiligen Landes festgelegt.
Alle Dokumente und Übersetzungen der Ausgaben werden innerhalb der Vorauszahlungsverrechnungsfristen an die Präsidentschaft des Overseas District Election Committee gesendet, nachdem die Ausgaben im Zusammenhang mit der Wahlarbeit und den Verfahren durch den Spending Officer getätigt wurden.
Nach Einigung mit dem Präsidium des Überseeischen Bezirkswahlrates werden die erhöhten Beträge von den Auslandsvertretungen im konsularischen Einnahmekonto verbucht und der Zentralen Rechnungsführung des Außenministeriums gemeldet. Die erfassten Beträge werden an die Zentrale Rechnungslegungsstelle des Justizministeriums übermittelt und die Aufzeichnungen über die Vorauszahlungen werden geschlossen.
Die Punkte, die in den im Ausland erstellten Verträgen enthalten sein sollten, und die Zahlungsregeln werden gemäß der Gesetzgebung des Landes ausgeführt, in dem der Vertrag abgeschlossen wird.
Im Rahmen diplomatischer Befreiungen werden die im Rahmen der Verfahren zur Erlangung von Steuerrückerstattungen erhobenen Preise von den Auslandsvertretungen im konsularischen Einnahmenkonto erfasst und an die Zentrale Rechnungslegungsstelle des Außenministeriums gemeldet.
T24