Der Oberste Wahlrat hat die Wege und Originale für diejenigen festgelegt, die bei den Präsidentschafts- und Parlamentswahlen am 14. Mai in den mobilen Wahlurnen abstimmen werden.
Gemäß der im Amtsblatt veröffentlichten Entscheidung; Angehörige von behinderten oder erkrankten Personen, die in mobilen Wahlurnen abstimmen werden, füllen das Formular auf der Website des YSK aus und beantragen es bis zum 2. April zusammen mit dem ärztlichen Bericht beim Schulleiter.
Von Wählern, die bei der vorangegangenen Wahl als dauerhaft bettlägerig befunden und in die Liste der mobilen Wahlurnen aufgenommen wurden, wird kein Gesundheitsbericht verlangt.
Wähler mit Seh- und Hörbehinderungen können in mobilen Wahlurnen nicht wählen.
T24